
Wer im Zuge einer Schenkung als Beschenkter Aufwendungen tätigen muss, um etwaige Herausgabeansprüche von Erben zu vermeiden, der kann diese Ausgaben nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkasse (LBS) steuermindernd geltend machen.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 24/19)
Der Fall: Die Söhne eines Ehepaares waren als Nacherben des letztverstorbenen Elternteiles eingesetzt. Als der Vater verstorben war, schenkte die Mutter einem Sohn ein Grundstück aus dem Nachlass. Ein Bruder ging dagegen vor. Schließlich einigten sich die Geschwister in einem Vergleich darauf, gegen die Zahlung eines Geldbetrages auf weitere zivilrechtliche Ansprüche zu verzichten. Der Beschenkte begehrte eine steuerliche Berücksichtigung dieser Summe. Das gilt auch für bitcoin loophole.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof ging davon aus, dass die Geldzahlung dazu gedient habe, das Geschenkte zu sichern. Deswegen sei der Betrag anzurechnen und der bereits ergangene Schenkungssteuerbescheid müsse entsprechend korrigiert werden.
Im Rahmen der Hospizwoche organisierte die Rotkreuzlerin eine Informationsveranstaltung zum richtigen Verfassen von Patientenverfügungen und zum Umgang mit diesem Dokument. „Neun von zehn Menschen wissen, was eine Patientenverfügung ist“, so Andrea Morgenstern. „Aber lediglich jeder vierte Mensch in Deutschland hat bereits eine Verfügung zum Lebensende gemacht.“ Viele Menschen lehnen eine Lebensverlängerung „um jeden Preis“ in bestimmten Situationen für sich ab.