Änderung der Kirchengemeindeordnung vorgeschlagen
Kirchenkreisrat Mecklenburg prüfte Zuordnung der Stellenplan-Budgets ab 2026

Zur Entlastung der Kirchengemeinderäte von der Verwaltung der örtlichen Kirchen verständigte sich der mecklenburgische Kirchenkreisrat (KKR) darauf, der Landessynode der Nordkirche eine Änderung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Dies beschloss das Gremium auf seiner Sitzung am 24. Januar in Güstrow und fasste zudem weitere Beschlüsse.
Konkret soll der § 57 der Kirchengemeindeordnung ergänzt werden. Der Vorschlag lautet: „Der Kirchengemeinderat kann die Vertretung der örtlichen Kirche durch Beschluss im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisrat ganz oder teilweise auf diesen übertragen. Der Kirchenkreisrat kann durch Beschluss die Vertretung der örtlichen Kirche auf den Kirchengemeinderat zurückübertragen. Das Nähere wird durch Kirchenkreissatzung geregelt.“
Hintergrund: Die örtlichen Kirchen sind durch die derzeitige Vertretungsregelung der Kirchengemeindeebene zugeordnet. Die Zuordnung ist jedoch nicht selbstverständlich. Die örtlichen Kirchen sind rechtlich selbstständig. „Die Vertretungsbefugnis ließe sich auch anderweitig regeln und kann mit der Verfassung in Einklang gebracht werden“, erläuterte Propst Marcus Antonioli. Die rechtliche Selbstständigkeit der örtlichen Kirchen werde durch die neue Vertretungsregelung nicht angetastet. Antonioli: „Insbesondere erfolgt keine Vermögensübertragung an den Kirchenkreis.“ Durch die „Kann-Regelung“ sei keine einseitige Übertragung möglich, sodass das Selbstbestimmungsrecht der örtlichen Kirche gewahrt bleibe. „Zugleich ist durch das Einvernehmen sichergestellt“, so der Propst, „dass eine Auswahl durch den Kirchenkreis getroffen werden kann, in Abhängigkeit der (personellen) Ressourcen auf Kirchenkreisebene.“
Beschlossen: Ausschreibung der Stelle für die Pröpstin/den Propst in Wismar
Aufgrund der Berufung von Propst Marcus Antonioli (Wismar) zum Dezernenten im Landeskirchenamt, beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates die zu besetzende Stelle einer Pröpstin bzw. eines Propstes nordkirchenweit auszuschreiben. Zugleich wurde informiert, dass die Verabschiedung von Propst Antonioli am 29. Juni 2025 um 14 Uhr in der St. Nikolai-Kirche in Wismar stattfinden wird.
Gestartet: Verfahren zur Wiederwahl von Pröpstin Britta Carstensen
Der Kirchenkreisrat beschloss auf die Durchführung des Besetzungsverfahrens mit Ausschreibung gemäß Pröpstegesetz der Nordkirche zu verzichten, nachdem Pröpstin Britta Carstensen ihre Bereitschaft zur Wiederwahl gegenüber dem Kirchenkreisrat mit Schreiben vom 17. Januar 2025 erklärt hat. Der Kirchenkreisrat wird der Kirchenkreissynode Pröpstin Britta Carstensen zur Wiederwahl auf der Frühjahrssynode vorschlagen. Das Einvernehmen zu beiden Punkten wurde mit dem Bischof im Sprengel und dem Vertreter des Landeskirchenamtes hergestellt.
Ausgeschrieben: Ökumene-Pfarrstelle im ZKD Mecklenburg
Die Pfarrstelle im Bereich der Ökumenischen Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste (ZKD) Mecklenburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Wiederbesetzung aus- geschrieben. Dies beschloss der Kirchenkreisrat. Hintergrund ist, dass die bisherige Stelleinhaberin auf eigenen Wunsch hin, ihre Aufgabe zum 1. Dezember 2024 beendet hatte.
Der Auswahlgruppe, die dem KKR einen Vorschlag zur Berufung machen wird, werden Pastor Dr. Gerhard Altenburg (Leitung ZKD), Propst Dirk Fey (Vorsitzender Kuratorium ZKD), ein weiteres Kuratoriumsmitglied (N.N.), ein Mitglied des Ökumeneausschusses (Tatjana Stein), eine Mitarbeiterin der Ökumenischen Arbeitsstelle (Änne Lange) und ein Mitglied des KKR (Frank Urbach) angehören.
Beschlossen: Verfahren für Stellenplan-Aufstellung in den Kirchengemeinden
Die Richtlinie für die Genehmigung von Stellenplänen vom 16. November 2016 sah eine Überprüfung der Richtlinie zum Haushaltsjahr 2025 vor. „Im Rahmen dieser Überprüfung wurden von der II. Kirchenkreissynode am 27./28. November 2023 angepasste neue ,Richtlinien für die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden‘ mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2026 beschlossen, die die zweckgebundenen Finanzzuweisungen des Kirchenkreises an die Kirchengemeinden gemäß Finanzsatzung regeln“, blickte Pröpstin Britta Carstensen, Vorsitzende des KKR, zurück.
In Ausführung dieser Richtlinien und des vom Kirchenkreisrat beschlossenen „Verfahrens zur Erarbeitung der Stellenpläne in den Kirchengemeinden in den Kirchenregionen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg“, hätten die meisten Regionalkonferenzen nach längeren Beratungen fristgemäß zum 31. Dezember 2024 Vorschläge zur Zuordnung der Stellenbudgets auf Kirchengemeinden bzw. Pfarrsprengel bzw. Kooperative Räume beschlossen und dem Kirchenkreisrat vorgelegt“, informierte die KKR-Vorsitzende.
Der Kirchenkreisrat sichtete nunmehr die Voten der Regionalkonferenzen und prüfte sie auf die Einhaltung der Richtlinien mit dem Ziel, zeitnah Rückmeldung an die Regionalkonferenzen zu geben. Bei Nichteinhaltung hat er z.B. die Möglichkeit, die Bildung von Pfarrsprengeln und Kooperativen Räumen anzukündigen und vorzubereiten.
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Die einzelnen Kirchengemeinderäte sollen dann – soweit noch nicht erfolgt - ihre Fusionen bzw. die Bildung von Pfarrsprengeln oder Kooperativen Räumen mittels dreier Varianten) bis zum 1. Juni 2025 beschließen. „Im Juni/Juli 2025 verhält sich der Kirchenkreisrat zu den vorgelegten Beschlüssen der Kirchengemeinden und legt der Kirchenkreissynode im Herbst 2025 ein Gesamtkonzept der Stellenplanung zur Bestätigung vor, das als Anlage zum Finanzplan des Kirchenkreises wirksam wird“, skizzierte Britta Carstensen die Zeitschiene.
Mit der Umsetzung der erfolgten Beschlüsse des Kirchenkreisrates zu den Stellenplan-Budgets für die Gemeinden in den vier Propsteien im Kirchenkreis sind die zuständigen Pröpstinnen und Pröpste betraut. Sie informieren zeitnah über die Beschlüsse und erläutern und konkretisieren sie gegebenenfalls hinsichtlich ihrer Umsetzung in Schreiben an die jeweiligen Regionalkonferenzen und ihre Kirchengemeinden.
Aufgestockt: kirchenmusikalische Stelle in der Kirchengemeinde Zarrentin
Der Kirchenkreis Mecklenburg erstattet Personalkosten im Umfang von 0,25 VbE einer Verfügungsstelle der Propstei Parchim an die Kirchengemeinde Zarrentin zur Finanzierung der kirchenmusikalischen Stelle für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025. Dies beschloss der Kirchenkreisrat. Darüber hinaus werde die Aufstockung der Stelle in Aussicht gestellt.
Begründung: Im Stellenplan des Kirchenkreises Mecklenburg sind mit dem Beschluss der Kirchenkreissynode vom 25. November 2017 insgesamt zehn Verfügungsstellen vorgesehen. „Der Propstei Parchim stehen davon zwei Stellen zur Verfügung. Derzeit sind in der Propstei Parchim noch Verfügungsstellenanteile frei. Um die Attraktivität der kirchenmusikalischen Stelle in der Gemeinde zu erhöhen und die Arbeit regionaler gestalten zu können, soll die Stelle auf einen Gesamtumfang von 75 Prozent aufgestockt werden“, so Pröpstin Sabine Schümann.
Stichwort: Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis Mecklenburg in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung. Er führt die Aufsicht über die 193 Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen. Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören die zwei Pröpstinnen und zwei Pröpste an. Die übrigen neun Mitglieder wurden von der Kirchenkreissynode gewählt. Vorsitzender ist Pröpstin Britta Carstensen, Stellvertreter Dr. Patrick Scott Dingle.