Lockerungen und Beschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern

Am Mittwoch (21. Oktober 2020) ist die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung in Kraft getreten. Das Kabinett hat am Dienstag-Abend hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Beschlossen wurde auch ein größerer eigener Handlungsspielraum der Landkreise, die bereits ab zehn Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen weitere Einschränkungen verhängen können:
Überblick über die Änderungen
Corona-Lockerungs-LVO:
Es wird in § 5 die Einreiseregelung erweitert.
Nunmehr dürfen auch Personen, die ein wichtiges Ehrenamt ausüben, sowie Sportler und Übernachtungstouristen ohne Testung einreisen.
„Wir setzen damit die innerhalb der Landesregierung und gemeinsam mit dem Tourismusverband MV und DEHOGA MV erarbeiteten Veränderungen um“, sagte Mecklenburg- Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Es wurde ein neuer § 13 eingefügt.
Dieser soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglichen, selbständig Allgemeinverfügungen zu erlassen, wenn in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Risikowert von kumulativ zehn Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen überschreitet.
QuarantäneVO:
Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen.