Änderungen im Jahr 2025
Das ändert sich ab dem 01.01.2025 in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege
Auf Bundes- wie auch auf Landesebene treten mit dem bevorstehenden Jahreswechsel 2024/2025 gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese.
Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen“, so Drese.
Die Veränderungen ab dem 01. Januar 2025 im Überblick:
Soziales:
Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro an.
- Damit einher geht die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze, die sich am Mindestlohn orientiert. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro.
Steigerungen beim Wohngeld
- Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte steigt um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat.
Erhöhung des Kindergeldes
- Das Kindergeld steigt um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro.
Erhöhung des Kindersofortzuschlages
- Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von der Erhöhung des Kindersofortzuschlages. Dieser steigt auf 25 Euro pro Monat und Kind.
Höherer Kinderfreibetrag
- Der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 9.600 Euro pro Kind und Jahr.
Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV
- Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.
Neue Form der Unterstützung für Familien in MV
- Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.
Gesundheit:
Krankenhausreform
- Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
- Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt
- Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.
Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen
- Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.
Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage
- Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.
Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV
- Die Zahnärztekammer M-V hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.
Pflege
Steigende Leistungsbeträge
- Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
- Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
- Eine ausführliche Übersicht in tabellarischer Form finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Mehr Kompetenzen für Studierende
- Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.
Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.