Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Mecklenburg-Vorpommern, Anne Drescher, erinnert an den Meldeschluss der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ am 30. Juni 2021. Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich bis noch bis Ende Juni 2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden.
Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.
„Wenn Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend schlimme Erfahrungen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen oder sonderpädagogischen Einrichtungen gemacht haben, beraten wir Sie gerne“, heißt es seitens der Stiftung. Das Team um Anne Drescher will sich dafür einsetzen, dass es zu einer öffentlichen Anerkennung von Leid und Unrecht, zur individuellen Anerkennung sowie Hilfe in Form einer einmaligen pfändungsfreien Geldzahlung und schließlich zur Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung kommt.
Anlauf- und Beratungsstelle
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Tel.: 0385 55 156 901
Fax: 0385 734 007
