
Seit gut einem halben Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht Ausländern, die schon lange mit einer Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate. Auch Ausländer in M-V profitieren davon:
„Das neue Gesetz zeigt bei uns im Land schon nach kurzer Zeit Wirkung: Bis zum 30. Juni haben bereits 1.078 Ausländer einen Antrag auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. 492 davon wurden bewilligt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.
Zu den Ablehnungen sagt er: „Diese sind oft darin begründet, dass Antragsteller nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Weitere Gründe sind, dass sie wegen Straftraten verurteilt wurden oder falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. In manchen Fällen besteht zwischenzeitlich auch schon ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht.“
Der Minister lobt die Vorteile, die das Gesetz mit sich bringe: „Die Ausländer erhalten eine Perspektive und die Chance, sich wirklich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und wir können auf sie als Arbeitskräfte zurückgreifen, die wir dringend benötigen.“
Das Gesetz ermöglicht, dass Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese sind, so Christian Pegel, „vor allem der Nachweis ihrer Identität, der Nachweis über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse sowie darüber, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen“.
Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind:
- Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.