Backhaus begrüßt Meldung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs an EU-Kommission

Deutschland hat heute den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen biogeographischen Region an die EU-Kommission übermittelt. Auf diese Feststellung hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf mehrheitlich verständigt.
„Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ermöglicht den Ländern künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen wird aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt“, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:
„Es ist gut, dass nun Klarheit herrscht und sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region in Deutschland der günstige Erhaltungszustand gemeldet wurde. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit wir endlich in die Lage kommen, ein aktives Wolfsmanagement zu etablieren. In Mecklenburg-Vorpommern leben mittlerweile 28 Rudel, fünf Paare und ein territorialer Einzelwolf. In 24 der 28 Rudel gab es Reproduktion, in denen insgesamt 93 Welpen bestätigt wurden. Wenn man die Rudel hinzurechnet, die sich, aus anderen Bundesländern kommend, zeitweise in MV aufhalten, zählen wir sogar 37 Rudel. Damit sind Konflikte weiterhin programmiert, auf die wir reagieren müssen. Doch der Bund hat zuvor noch seine Hausaufgaben zu machen und das Bundesjagdgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern. MV hatte darauf in mehreren Umweltministerkonferenzen immer wieder hingewiesen und es ist bedauerlich, dass wir da nicht schon erheblich weiter sind. Wir haben den Wolf in MV bereits ins Jagdrecht übernommen. Was fehlt, ist der rechtliche Rahmen, den der Bund vorgeben muss, damit auffällige Wölfe in Zukunft rechtssicher entnommen werden können. Ich erwarte, dass wir bis zur kommenden Weidesaison endlich Klarheit haben. Etwas Anderes wäre den Tierhaltern nicht zu vermitteln.“