Bewertungen auf Kununu
Sind Arbeitgeber schlechten Bewertungen auf Kununu hilflos ausgesetzt? – Rechte, Möglichkeiten und Co im Überblick
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Ein sehr großer Teil des privaten aber auch des beruflichen Lebens findet in der heutigen Zeit im Internet statt. Viele Menschen arbeiten mit dem Internet und verbringen auch ihre Freizeit auf Sozialen Medien oder verschiedenen Internetseiten, um sich über Dinge zu informieren oder nach bestimmten Sachen zu suchen.
Zu den Dingen, über die sich Menschen oft und gerne informieren gehören unter anderem Unternehmen. Bevor sich Menschen bei einem Unternehmen auf eine offene Stelle bewerben, suchen sie in der Regel gerne nach dem Unternehmen, um sich ein besseres Bild von ihm machen zu können.
Oft suchen sie jedoch nicht nur nach dem Unternehmen, sondern sie begeben sich gezielt auf Bewertungsplattformen, wie zum Beispiel kununu. Auf derartigen Bewertungsplattformen können Internetnutzer eine persönliche Bewertung bezüglich des Unternehmens verfassen, die dann für alle anderen Nutzer sichtbar ist.
Dabei können diese Bewertungen positiver oder auch negativer Natur sein. Da sich negative Bewertungen nicht gerade gut auf das Unternehmen auswirken, stellen sich Arbeitgeber natürlich die durchaus berechtigte Frage danach, was sie tun können und, ob sie diesen negativen Bewertungen hilflos ausgesetzt sind.
Welche Folgen bringen negative Bewertungen mit sich?
Wenn Unternehmen negative Bewertungen auf Bewertungsportalen erhalten, wirkt sich das negativ auf ihr Unternehmen aus, sofern sie diese Bewertungen einfach so stehen lassen.
Doch was heißt das nun genau?
Negative Bewertungen könnten:
- Bewerber davon abhalten, ihre Bewerbung abzuschicken, nachdem sie eine offene Stelle auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben und sich vorher über das Unternehmen informieren wollen.
- Bewerber, die bereits ein Vorstellungsgespräch hatten, davon abhalten, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
- Kunden, die sich über das Unternehmen informieren, davon abhalten, weiterhin bei dem Unternehmen Produkte zu kaufen und/oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Allerdings können Unternehmen negative Bewertungen auch nutzen, um Lesern zu zeigen, dass sie kritikfähig sind und an ihrem eigenen Unternehmen arbeiten. Es ist also durchaus sinnvoll, auf negative Bewertungen – sofern diese konstruktiv sind – zu reagieren.
Andernfalls hat der Arbeitgeber das Recht darauf, die Bewertung löschen zu lassen, sofern diese:
- rassistisch ist.
- voller Schmähkritik steckt.
- auf unwahren Tatsachenbehauptungen basiert.
- beleidigend ist.
- diffamiert.
Auch bei anonymen Bewertungen haben Arbeitgeber inzwischen das Recht darauf, sich zu wehren. Kununu muss Identifizierung ermöglichen oder löschen – sprich: Menschen können sich nicht einfach hinter der Anonymität des Internets verstecken und auf diese Weise negative Bewertungen verfassen, die dem Unternehmen schaden könnten.
Leider war das nicht immer so.
Kununu und die negativen Bewertungen
Es ist interessant und wichtig zu wissen, dass es sich bei kununu um eine Plattform handelt, die sich vor allem an Arbeitnehmer und ehemalige Mitarbeiter richtet, die dort ihren ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Diese Bewertungen waren lange Zeit anonym, was für den Arbeitgeber bedeutete, dass er sich nicht gegen diese Bewertungen wehren konnte, da er nicht wusste, von wem sie waren.
Diese Anonymität veranlasst Menschen nicht selten dazu, zu übertreiben und Dinge zu schreiben, die sie dem (ehemaligen) Arbeitgeber niemals persönlich ins Gesicht sagen würden.
Dazu gesellt sich der Umstand, dass das sogenannte „Arbeitgeber-Bashing“ bzw. „Unternehmens-Bashing“ immer beliebter wird. Hinter diesem „Bashing“ versteckt sich der Grund-Tenor, dass Unternehmen und Arbeitgeber:
- immer Böse sind
- ihre Mitarbeiter grundsätzlich schlecht behandeln
- ihre Machtposition ausnutzen
- etc.
Es steht außer Frage, dass es toxische Arbeitsplätze gibt, dass sich Mitarbeiter in bestimmten Unternehmen nicht wohlfühlen und nicht gut behandelt werden. Doch alle Unternehmen über einen Kamm zu scheren und somit den Grund-Tenor des bösen Arbeitgebers festzulegen, ist Arbeitgebern gegenüber unfair und führt dazu, dass sich Menschen dazu animiert führen, negative Bewertungen zu schreiben und dabei – wie bereits erwähnt – gerne zu übertreiben.
Schließlich sind wir alle Menschen. Oft reicht ein negativer Vorfall, der alle anderen positiven Aspekte in den Schatten stellt. Das heißt nicht, dass der negative Vorfall nicht ernst zu nehmen ist, doch wer wütend ist, redet (oder schreibt) sich gerne schnell in Rage.
Man könnte also sagen, dass kununu in diesem Fall als Ventil gilt, über das sich (ehemalige) Arbeitnehmer Luft machen.
Negative Bewertungen löschen lassen
Wie bereits weiter oben gesagt, sind Arbeitgeber den negativen Bewertungen nicht hilflos ausgeliefert. Sie können durchaus gegen sie vorgehen und die Löschung veranlassen.
Im Voraus ist es jedoch durchaus wichtig zu erwähnen, dass negative Bewertungen grundsätzlich nicht verboten sind. Schließlich herrscht im Internet Meinungsfreiheit.
Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat beschlossen, dass Arbeitgeber ein Recht darauf haben, Bewertungen auf kununu löschen zu lassen, wenn der Verfasser der Bewertung nicht bekannt sein sollte.
Der Grund für diesen Beschluss ist, dass Menschen durch den Deckmantel der Anonymität das Recht des Arbeitgebers, das er auf Meinungsfreiheit und Persönlichkeit hat, verletzen könnten. Das heißt nicht, dass anonyme Bewertungen verboten sind.
Doch sie können gelöscht werden, wenn sie den Arbeitgeber in seinem Persönlichkeitsrecht und in seiner Meinungsfreiheit verletzen.
Dieser Beschluss bedeutet, dass Arbeitgeber nun eine weitere Möglichkeit haben, sich effektiv gegen negative Bewertungen zu schützen. Denn der Beschluss durch das OLG Hamburg bedeutet, dass:
- Arbeitnehmer, die eine Bewertung verfassen und dabei ihre Identität nicht bekanntgeben, damit rechnen müssen, dass ihre Identität offengelegt wird oder, dass ihre Bewertung gelöscht wird.
- Arbeitgeber genau darstellen müssen, inwiefern die Bewertung ihr Persönlichkeitsrecht oder ihre Meinungsfreiheit negativ beeinträchtigt, um somit die Löschung zu veranlassen.
Arbeitgeber, die dadurch das Gefühl haben, in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt zu sein und, die sich auf ihrem Arbeitsplatz nicht wohlfühlen, sollten in diesem Fall andere Schritte wählen. Denn alleine das Verfassen einer negativen Bewertung wird an der Situation nichts ändern. Es ist wichtig, konstruktive Kritik zu geben, auf die Unternehmen entsprechend reagieren können. Wer sich allerdings ganz und gar nicht wohl im Unternehmen fühlt, wendet sich am besten zunächst einmal an den Betriebsrat, um die individuelle Situation zu besprechen.