Bier aus Mecklenburg-Vorpommern
Bier aus Schankanlagen in M-V kann bedenkenlos getrunken werden
In wenigen Tagen beginnt die Fußball-EM. Gelegenheit die Spiele mit Freunden im Biergarten zu erleben. Damit wirklich nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser ins Glas gelangen, hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock im letzten Jahr Bier aus Getränkeschankanlagen untersucht, die im Zuge von Betriebskontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte entnommen wurden. Das Ergebnis: Der Großteil der Proben (70%) und der Betriebskontrollen (60%) waren unauffällig.
Der für die Lebensmittelsicherheit zuständige Minister, Dr. Till Backhaus, und LALLF-Direktor, Dr. Stephan Goltermann, zeigten sich bei einem Pressegespräch in Rostock mit dem Ergebnis zufrieden. Gleichwohl betonte der Minister, dass eine Reinigung und Desinfektion von Schankanlagen in angemessenen Zeitintervallen von hoher Wichtigkeit sei und die Eigenkontrollen der Betreiber in einigen Fällen nicht ausreichend gewesen seien. „Die Lebensmittelüberwachung wird durch regelmäßige Probenahmen weiter am Ball bleiben“, ergänzte Dr. Goltermann.
Untersuchungsergebnisse Bierschankanlagen (2023)
In 2023 wurden insgesamt 64 Bierproben zur sensorischen und mikrobiologischen Untersuchung eingesendet. Die Proben stammen aus Zapfanlagen von Hotels, Restaurants, Bars, Cafés, Bistros und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. Bei vier Bierproben (6 %) wurden stark erhöhte Keimzahlen nachgewiesen. Hierbei handelte es sich meist um coliforme Keime, das sind Fäkalindikatoren, oder Milchsäurebakterien. Bei 14 Proben (22%) wurden leicht erhöhte Keimzahlen (zumeist Milchsäurebakterien, jedoch keine coliformen Keime) festgestellt. Der Nachweis dieser Keimzahlen ist ein Zeichen mangelnder Hygiene, stellt aber keine Gesundheitsgefährdung dar. In allen Fällen wurde die zuständige Überwachungsbehörde informiert, um eine Reinigung und Desinfektion der betreffenden Schankanlagen zu veranlassen.
Zu den 64 eingesendeten Proben wurden 57 Betriebskontrollen von den VLÄ durchgeführt. Hierbei waren 33 Kontrollen unauffällig. In 20 Fällen wurde eine Belehrung auf Grund von geringen Abweichungen durchgeführt. Bei den Abweichungen handelte es sich zum Beispiel um nicht ausreichend durchgeführte Personalschulungen oder leichte Verschmutzungen an der Schankanlage. Bei einer Betriebskontrolle wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Bei drei Kontrollen eine schriftliche Verwarnung erteilt. Es handelte sich um Betriebe, in denen die Reinigung der Anlagen nicht ausreichend durchgeführt und dokumentiert wurde oder in denen bauliche Mängel festgestellt wurden, die einer wirksamen Reinigung im Wege stehen.
Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen (2023)
Im Jahr 2023 untersuchte das LALLF insgesamt 8.283 amtliche Proben Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabak auf verschiedenste physikalische, chemische und mikrobiologische Parameter.
„Am unauffälligsten waren Obst und Gemüse, was mich besonders freut und eine wichtige Botschaft von mir stützt: Kauft mehr unverarbeitete Lebensmittel und kocht wieder selbst!“, sagte Minister Backhaus. Für viele sicherlich überraschend: Vegane und vegetarische Lebensmittel stachen bei den Verstößen (31 %) besonders hervor. „Das mag daran liegen, dass die Produzenten dieser vergleichsweise jungen Warengruppe noch Erfahrungen sammeln müssen“, mutmaßte der Minister. Insgesamt 12 Proben wurden aufgrund ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit als gesundheitsschädlich beurteilt, darunter Norwegischer Räucherlachs, Hackfleisch, Streichmettwurst, Honig, gemahlene Mandeln.
In der Gesamtschau verteilen sich die Verstöße prozentual auf folgende Ursachen:
76,6 % die Kennzeichnung und Aufmachung, dazu gehören
- nicht vorschriftsgemäße Angaben und Auslobungen
- von Inhaltsstoffen, fehlende Angaben zu Zusatzstoffen,
- allergenen Inhaltsstoffen, unkorrekte Angaben von
- Zutaten sowie fehlende mengenmäßige Angaben von
- Zutaten, unzulässige gesundheitsbezogene oder unkorrekte
- nährwertbezogene Angaben,
14,8 % die mikrobiologische Beschaffenheit, zum Beispiel
- den Nachweis pathogener Keime, wie Salmonellen,
- Listerien oder Campylobacter sowie erhöhte Gehalte an
- hygienerelevanten Bakterien,
2,7 % die Zusammensetzung, darunter Abweichungen
- bei Inhaltsstoffen, Mineralstoffen oder Vitaminen von
- den deklarierten Gehalten, die unzulässige Verwendung
- von Zusatzstoffen oder die Überschreitung ihrer Höchstmengen,
- Verwendung nicht zugelassener neuartiger Lebensmittel
5,9 % andere Abweichungen, wie zum Beispiel
- den Nachweis von Ruckstanden an Pflanzenschutzmitteln,
- Kontaminanten sowie Fremdkörpern.