
In den sogenannten sozialen Medien wurde in den vergangenen Tagen über das Thema „Boddenhechte“ diskutiert. Hintergrund ist ein Blog-Artikel über den Fangerfolg eines Fischers von der Insel Hiddensee. Mit der Anlandung von mehr als einer Tonne Hecht hat der Fischer heftige Kritik von Hobby-Anglern ausgelöst. Fischereiminister Dr. Till Backhaus zeigt sich angesichts des Streits besorgt:
„Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Menschen, die ihren Beruf ausüben, aufgrund von zum Teil unsachlichen Diskussionsbeiträgen im Internet inzwischen körperlich bedroht werden. Es verbietet sich jede Art von Gewalt, sei es in Form von Drohungen über soziale Medien oder auch in der realen Welt. Wer sich an Gesetze und Vorgaben hält, muss ungehindert seinen Lebensunterhalt verdienen können. Nach dem, was wir derzeit über den Fang des Fischers wissen, ist dieser nicht zu beanstanden. Das hat die Fischereiaufsicht auf Nachfrage mitgeteilt. Der einmalige Fang selbst stellt keine Bedrohung für den Boddenhecht dar. Selbst wenn es aber Unregelmäßigkeiten gegeben hätte, wären allein die Behörden befugt, einzuschreiten. In dem aktuellen Fall geht es offenbar nicht nur um die Sorge um möglicherweise bedrohte Fischbestände, sondern auch um die Konkurrenz von Freizeitanglern und Berufsfischern. Die Berufsfischerei steht, wie wir wissen, wegen drastisch gekürzter Fangquoten und der Corona-Pandemie wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Sie jetzt in einer Neiddebatte zum Sündenbock machen zu wollen, ist für mich nicht hinnehmbar und führt vollständig an der Sache vorbei. Ob die Sorge um die Hechtbestände berechtigt ist, und wie die Hechtbestände in den rügenschen Küstengewässern zukunftsfähig bewirtschaftet werden sollten, lassen wir aktuell wissenschaftlich klären. Einen traditionellen Berufsstand gegen die Freizeitindustrie auszuspielen, weil im Tourismus vielleicht mehr Erlös zu erwirtschaften ist, verbietet sich. “
Hintergrund:
Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf der Grundlage der Küstenfischereiverordnung – KüFVO M-V. Darin sind sowohl für die Erwerbsfischerei als auch für die Freizeitfischerei Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst die Monate März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfangbegrenzung von drei Hechten.
Bereits vor einigen Jahren haben Angeltouristikunternehmen darauf hingewiesen, dass Hechtfänge rückläufig sind. Dieses hat die Landesregierung zum Anlass genommen, um die Situation der Hechtbestände in den Küstengewässern und fischereiliche Entnahmen in der Zeit von Mitte 2019 bis Mitte 2023 wissenschaftlich untersuchen zu lassen.
Die aus der Fischereiabgabe und dem EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten werden unter der Leitung von Prof. Arlinghaus durch das renommierte Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei der Humboldt Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der LFA MV realisiert. Das Projekt wurde sowohl durch den Landesanglerverband MV e.V als auch durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. ausdrücklich befürwortet.
Im Rahmen des Projektes werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ das Wissen und die Interessen der Angler und Erwerbsfischer gebündelt bzw. erörtert. Darüber hinaus werden durch umfassende Monitoringarbeiten, die das Odermündungsgebiet den Strelasund und die Darss-Zingster Boddenkette umfassen, durchgeführt.
Das Projektziel besteht darin, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich der Schonzeiten, der Laichgebiete und Entnahmemengen vorzulegen. In diesem Verfahren werden auch die hier infrage stehenden Fänge von Vorlaichkonzentrationen durch die Erwerbsfischerei und ihre Auswirkungen auf die Reproduktion des Gesamtbestandes wissenschaftlich bewertet. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.
Auf Grundlage der Nationalpark-Fischereiverordnung gibt es derzeit die Möglichkeit für regional ansässige Fischer, auf Antrag hin auch in Teilen des Nationalparks (NP) Vorpommersche Boddenlandschaft, die als Kernzonen ausgewiesen sind, zu fischen. Derzeit sind noch etwas mehr als 30 Fischer dort gelegentlich unterwegs (früher waren es noch mehr als 80). Über die Fischerei im NP sind gesonderte Fangmeldungen zu erstellen.
Das LM beabsichtigt, nach Abschluss des Projektes (2023) entsprechende Bestandsbewirtschaftungs-empfehlungen ggf. durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.