Entschädigung für Zwangsaussiedlungen
Aufarbeitung der SED-Diktatur

Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze erhalten ab dem 1. Juli 2025 eine Entschädigung. Über die am 30. Januar 2025 vom Bundestag einstimmig beschlossenen verbesserten rehabilitierungsrechtlichen Regelungen sowie die Beratungsarbeit der Behörde informierte der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley am 20. Mai 2025 in der Landespressekonferenz. 657 Betroffene wurden 2024 vom Beratungsteam des Landesbeauftragten betreut. Der Beratungsbedarf bei der einzigen professionellen Beratungsstelle im Land zu Rehabilitierungsfragen ist ungebrochen und mit einer steigenden Nachfrage aufgrund der verbesserten Regelungen zu rechnen.
Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley sagte: „Mit den Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze ist durch das SED-Regime tausenden Menschen schweres Unrecht zugefügt worden. Die neue Leistung kann das nicht ungeschehen machen. Sie ist aber ein deutliches Zeichen, dass die Betroffenen mit ihrem Schicksal von der Gesellschaft anerkannt werden.“ Zeitzeugin Marie-Luise Busse berichtete von der Vertreibung ihrer Familie von ihrem Bauernhof an der Elbe 1952. Frau Busse sagte: „Das Schicksal der Zwangsausgesiedelten darf nicht in Vergessenheit geraten. Für die Betroffenen der mit dem menschenverachtenden Namen „Ungeziefer“ bezeichneten Aktion bleibt die Frage offen, warum gerade sie ins Visier der Staatsführung gerieten.“
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters vieler Betroffener ist es wichtig, dass die Entschädigungsleistung bekannt wird und Betroffene wissen, dass sie sich an die Bürgerberatung des Landesbeauftragten wenden können. Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit können die Hilfe der Beratungsstelle ebenfalls in Anspruch nehmen. Für DDR-Sportgeschädigte und Betroffene von Zwangsdoping wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen im Bund ein erster Schritt für eine Lösung vereinbart.
Von Zwangsaussiedlungen aus dem innerdeutschen Grenzgebiet im Zuge der Grenzsicherungsmaßnahmen seit 1952 waren etwa 12.000 Menschen betroffen, davon allein 3.500 in Westmecklenburg, die meisten während zweier Aktionen 1952 und 1961. Personen, die als unsicher oder feindlich eingeschätzt wurden, mussten auf Befehl der SED-Führung innerhalb weniger Stunden ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Für die in Thüringen 1952 durchgeführte Maßnahme ist der menschenverachtende Tarnname „Aktion Ungeziefer“ belegt. Das zum 1. Juli 2025 in Kraft tretende 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Regelungen sieht die Erhöhung der Besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) auf 400 Euro sowie deren Dynamisierung und den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung vor. Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro.
Erhöht und dynamisiert werden die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und Verfolgte Schüler auf einheitlich 291 Euro. Die für die Anerkennung nötige Dauer der Verfolgung wird von 3 auf 2 Jahre gesenkt und das Partnereinkommen nicht mehr angerechnet. Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden und damit der Zugang zu Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts nach Sozialgesetzbuch XIV wird für straf- und verwaltungsrechtlich rehabilitierte Betroffene durch eine kriterienbasierte Vermutungsregelung erleichtert. Klargestellt wird das Zweitantragsrecht für Personen, deren Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bereits einmal abgelehnt wurde, wenn aufgrund einer Gesetzesänderung ein erneuter Antrag Erfolg hätte. Eingerichtet wird ein bundesweiter Härtefallfonds, der Betroffenen in besonderen Notlagen Leistungen gewährt.