Entwurf Klimaschutzgesetz MV
Minister Backhaus sie Vorschlag von Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN überambitioniert und unrealistisch
Den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wies Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss als überambitioniert und unrealistisch zurück. Die Forderungen der Partei fußten in weiten Teilen auf Verboten und Pflichten, die für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen erhebliche Belastungen darstellen würden, sagte Backhaus. Er zeigte sich zu einzelnen Punkten gesprächsbereit, warnte jedoch vor einer reinen Ideologiepolitik.
„Die Landesregierung möchte ebenfalls den Weg zur Klimaneutralität zügig beschreiten, jedoch auf eine Weise, die finanziell tragbar, technisch umsetzbar, rechtlich haltbar ist und eine Belastung für Bürgerinnen und Bürger möglichst geringhält“, reagierte Backhaus auf den Gesetzesentwurf, der deutlich über nationale und internationale Standards hinausgeht. Darin avisieren DIE GRÜNEN unter anderem eine Wiedervernässung aller Moorflächen bis 2035 sowie einen klimaneutralen öffentlichen Personennahverkehr und ein Verbot fossiler Heizungen in öffentlichen Gebäuden bis 2030. „Diese Ziele zeugen von einem ehrgeizigen Anspruch, den ich in vollem Umfang respektiere. Gleichwohl muss gesagt werden, dass die Umsetzung innerhalb eines derart engen Zeitraumes aus finanziellen und technischen Gründen nicht realistisch ist“, kommentierte Backhaus.
Auch sieht Minister Backhaus die Kommunen überproportional belastet. So erhebt der grüne Gesetzesentwurf den Anspruch, dass jede Kommune bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung aufbauen soll. Zudem sollen Klimaschutzkoordinatoren in allen Ämtern eingeführt werden. Allein die Beschäftigung von rund 120 kommunalen Klimaschutzmanager brächte überschlagsweise jährlich Kosten in Höhe von ca. neun Millionen Euro mit sich. „Die Absicht, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene voranzutreiben, ist grundsätzlich richtig und wichtig, denn es sind die Kommunen, die viele Maßnahmen vor Ort umsetzen. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass solche Vorgaben nicht zu untragbaren Belastungen für unsere Kommunen führen“, unterstrich Minister Backhaus.
Klimaschutzbaukonzepte, Mobilitätspläne und Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2027 und das zusätzlich zu den verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanungen – dies könne keine Kommune leisten, sagte er weiter und wies auch darauf hin, dass die Bundesförderung entfalle, sobald ein Gesetz den Gemeinden die Aufstellung von Plänen vorschreibt.
Das Land befürwortet laut Backhaus die Erstellung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Damit seien flächendeckende Konzepte gewährleistet und gleichzeitig werde der finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen gehalten.
„Ich sehe in dem Gesetzesentwurf der GRÜNEN viele gute Ansätze, aber wir müssen auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht ausfinanziert. Es muss doch nun endlich bei Jedem angekommen sein: Klimaschutz geht nur mit den Menschen, mit der Wirtschaft und der gesamten Gesellschaft. Die Wahlen in anderen Bundesländer und Staaten haben deutlich gezeigt, dass Politik gegen die Menschen nicht funktioniert. Unser Entwurf setzt deshalb auf klare Klimaziele mit einem realistischen Zeitplan und einem verantwortungsvollen Blick auf die finanziellen und technischen Ressourcen“, fasste er zusammen.
Beteiligung an Wind- und Solarparks
„Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.
Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.
Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“
Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme. Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.