Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist nunmehr seit über drei Monaten abgelaufen. Bislang sind in den Finanzämtern des Landes mehr als 616.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht worden. Somit fehlen noch ca. 14 Prozent der Erklärungen. Finanzminister Dr. Heiko Geue droht jetzt mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro.
„Für alle noch säumigen Grundstückbesitzerinnen und –besitzer ist es nun allerhöchste Zeit, die notwendigen Erklärungen zur Grundsteuer abzugeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten direkten Einnahmequellen der Kommunen. Damit werden Schulen, Kindergärten, Straßen und vieles mehr finanziert, was für die Daseinsvorsorge in vielen Lebensbereichen vor Ort unverzichtbar ist. Damit die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 weiter erhoben werden kann, müssen alle mithelfen“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Jene Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung eingereicht haben, werden in den nächsten Tagen Post vom zuständigen Finanzamt erhalten. Die Erinnerungsschreiben enthalten neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages von bis zu 25.000 € oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Gleichzeitig hat die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben bundeseigenen Grundstücken eine Fristverlängerung bis zum Herbst 2023 eingeräumt.
Aktuell wurden 616.000 Erklärungen von Grundstückseigentümern aus Mecklenburg-Vorpommern abgegeben. Die Finanzämter haben darauf hin bis Mitte April etwa 275.000 Bescheide zur zukünftigen Grundsteuer versendet. Im Gegenzug haben rund zehn Prozent der Betroffenen bereits Widerspruch gegen die Bescheide der Grundstückssteurer eingelegt. Jurist und Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das Gesetz des Bundes zur Erhebung der Grundstückssteuer für verfassungswidrig. Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband "Haus und Grund" haben bereits angekündigt, mit einer Musterklagen vor Gericht zu ziehen.
