
Beschäftigte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern haben schon bald die Möglichkeit, Fahrräder sowie E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen zu leasen.
Private Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bieten bereits seit längerem derartige Modelle für ein Fahrradleasing ihrer Beschäftigten an. Für Beschäftigte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist dies jedoch erst seit dem 1. Januar 2024 realisierbar. Denn der neue Tarifvertrag der Länder ermöglicht es erstmals, dass Tarifangestellten die Nutzung von Leasingfahrrädern und -E-Bikes per Entgeltumwandlung angeboten werden kann. Zuvor galt dies nur für Beamtinnen und Beamte.
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Fahrradfahren fördert nicht nur die Gesundheit, sondern ist auch gut für unsere Umwelt. Daher freue ich mich sehr, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes bald die Möglichkeit gibt, Fahrräder kostengünstig zu leasen. Wir arbeiten derzeit an einem Verfahren, um dies unbürokratisch und schnell zu ermöglichen. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Gesundheitsförderung unserer Beschäftigten, sondern kommen auch unserem Ziel einer klimaneutralen Landesregierung ein Stück näher.“
Das Leasing soll komplett digital über die Nutzung von Onlineportalen erfolgen. Zusätzlich sollen aber auch Händlerinnen und Händler vor Ort einbezogen werden, sodass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Fahrräder vorab auch direkt in Augenschein nehmen zu können. Die Finanzierung wird mithilfe einer automatischen Anpassung der Bezügezahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen. Nach dem Leasing soll für die Beschäftigten eine Kaufoption bestehen. Dem Land entstehen dadurch keine Kosten.
Aktuell werden vom zuständigen Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern die für die Ausschreibung notwendigen Vergabeunterlagen erstellt. Die europaweite Ausschreibung soll ab März erfolgen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass das Fahrradleasing den Beschäftigten ab dem 4. Quartal 2024 zur Verfügung steht.

Fahrradleasing ist eine Form der Nutzung von Fahrrädern, bei der ein Arbeitnehmer oder eine Privatperson ein Fahrrad für einen bestimmten Zeitraum mietet oder least, ähnlich wie es bei Autos der Fall ist. Dieses Konzept hat in den letzten Jahren in vielen Ländern an Popularität gewonnen, insbesondere aufgrund der Förderung umweltfreundlicher Transportmittel und der gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens.
- Arbeitgeberbeteiligung: Oftmals wird das Fahrradleasing über den Arbeitgeber abgewickelt. Der Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Fahrrad über einen Leasingvertrag zu beziehen. Dabei kann der Arbeitnehmer das Fahrrad auch privat nutzen.
- Leasingvertrag: Der Nutzer schließt einen Leasingvertrag mit einem spezialisierten Fahrradleasing-Anbieter ab. Dieser Vertrag legt die Leasingdauer, die monatlichen Raten und andere Bedingungen fest.
- Leasingraten: Der Nutzer zahlt monatliche Leasingraten für die Nutzung des Fahrrads. Diese Raten können vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden, was oft steuerliche Vorteile mit sich bringt.
- Option zum Kauf: Nach Ablauf der Leasingperiode besteht oft die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Alternativ kann ein neuer Leasingvertrag für ein aktuelles Modell abgeschlossen werden.
Fahrradleasing kann Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer haben. Arbeitnehmer profitieren von einem kostengünstigen Zugang zu hochwertigen Fahrrädern, während Arbeitgeber die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter fördern können. Zudem können in einigen Ländern steuerliche Anreize und Vergünstigungen für Fahrradleasing bestehen.