
Im Mai werden die Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an vier Tagen aus verschiedenen Anlässen auf Vollmast gesetzt. Der erste ist am heutigen 01. Mai.
Wird beflaggt, wehen vor den Dienststellen und Behörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge und - wenn ein zusätzlicher Mast vorhanden ist - die Europaflagge.
Hier die angesetzten Flaggentage in Mecklenburg-Vorpommern:
- Am 27. Januar wird mit dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in MV die Flaggen gehisst
- Der nationaler Gedenktag für die Opfer von terroristischer Gewalt ist am 11. März.
- Am 1. Mai wird der Internationale Tag der Arbeit, in Deutschland auch gesetzlicher Feiertag, gewürdigt.
- Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag.
- Der Europatag am 9. Mai erinnert europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Vorläufer der Europäische Union führte.
- Am 23. Mai werden die Flaggen landesweit zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes gesetzt. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat die bundesdeutsche Verfassung – und damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober
- Volkstrauertag am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent
Gehisst werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen.