Forderungen des Landesschülerrats MV
Breiten Dialog mit Schülervertretungen fortführen

Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt, dass Schülerinnen und Schüler für ihre Interessen eintreten. „Es ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, wenn junge Menschen sich mit Nachdruck für ihre Bildung und ihre Zukunft einsetzen“, so Oldenburg. Nach Vorstellung eines 21-seitigen Forderungskatalogs des Landesschülerrats, der zentrale Themen wie mentale Gesundheit, strukturelle Schulreformen, Demokratiebildung, den Umgang mit Extremismus, Schülermitwirkung und soziale Gerechtigkeit beinhaltet, freut sich die Bildungsministerin auf die Fortführung der Gespräche mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler.
„Wir nehmen die Forderungen des Landesschülerrats ernst. Gerade bei den Themen psychische Gesundheit und Extremismusprävention sind wir bereits aktiv und bauen bestehende Angebote weiter aus“, erklärt Oldenburg. „Mit unseren schulpsychologischen Beratungsstellen, dem landesweiten Notfallmanagement mit mobilen Teams, dem Zeugnissorgentelefon sowie gezielten Aufklärungskampagnen schaffen wir wichtige Hilfsangebote, die wir noch sichtbarer machen wollen. Eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus finde ich richtig. Wir stärken unsere Schulen darin, konsequent zu handeln und Betroffene zu schützen und bilden unsere Schulleitungen fort.“
„Weitere Vorschläge zu zentralen Fragen der Bildungsentwicklung und Schülermitwirkung werden wir in unserem ersten Schulkongress zum Thema „Schulkultur und Partizipation“ Mitte September besprechen. Dieser Schulkongress ist ein Bildungsforum von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Nur im Dialog gelingt es, die Umsetzung von Forderungen zu beraten, ohne alles Bestehende über Bord zu werfen. Ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten ist mir sehr wichtig. Ich treffe mich regelmäßig mit den Mitwirkungsgremien. Seit 2021 habe ich 70 Gesprächstermine mit Stadtschülerräten und Kreisschülerräten, Stadtelternräten und Kreiselternräten, mit dem Landesschülerrat und Landeselternrat geführt. Dazu zählen auch Arbeitsgespräche und Klausurtagungen. Diese gute Zusammenarbeit hat es vorher nicht gegeben“, betont Oldenburg.
Für Schülerinnen und Schüler gilt auch am Montag, 26. Mai 2025, die Schulpflicht.
Zu den Forderungen im Einzelnen:
- Mentale Gesundheit
Schulen entscheiden selbstständig, ob sie einen Projekttag für mentale Gesundheit organisieren. Ein eigenes Fach für Lernmethoden und Förderung von Resilienz ist nicht notwendig, weil diese Querschnittsthemen in allen Unterrichtsfächern Berücksichtigung finden. Sie sind Teil der Aufgabenbereiche „Prävention und Gesundheitserziehung“ sowie „Bildung für Toleranz und Vielfalt“, die Bestandteile der Rahmenpläne sind. Schulpsychologischen Rat erhalten Schülerinnen und Schüler über das Zeugnissorgentelefon. Die Einteilung von Schülerinnen und Schüler nach Lerntypen hat keine wissenschaftliche Grundlage.
Laut Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Hausaufgaben zu erledigen. Hausaufgaben bleiben als wertvolle Lern- und Übungszeit eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Sie fördern die Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und stärken das Erlernen von Arbeitstechniken. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Einflusses Künstlicher Intelligenz auch auf die Schulen, zeichnen sich anstelle einer Abschaffung von Hausaufgaben ganz andere Entwicklungen ab. So sollte die Benotung von Hausaufgaben in Zeiten von KI-Tools wie ChatGPT immer mehr in den Hintergrund und die mündliche Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund rücken.
Die Freistellung für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10, um sich auf Klausuren vorzubereiten, widerspricht der Schulpflicht, die im Schulgesetz verankert ist. Zudem ließe sich eine „Greencard“ organisatorisch schwer umsetzen, weil Schülerinnen und Schüler fehlen könnten, wenn wichtige Wissensgebiete im Unterricht vermittelt werden. Das würde zu einer Benachteiligung führen.
Die Leistungsbewertungsverordnung und die Abiturprüfungsverordnung schreiben vor, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an einem Tag höchstens zwei schriftliche Lernerfolgskontrollen anfertigen. An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder eine Klausur geschrieben wird, sollen keine schriftlichen Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden.
- Strukturelle Schulreformen
In Mecklenburg-Vorpommern legen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen am Ende der Jahrgangsstufe 12 und an Fachgymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 13 die Abiturprüfungen ab. Die Gliederung der gymnasialen Oberstufe ist im Schulgesetz verankert. Hierbei handelt es sich um ein Landesgesetz, das der Landtag beschlossen hat.
Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die Vergleichbarkeit des Abiturs zu stärken. In weiteren Bundesländern besteht eine verpflichtende Mathematikprüfung. In Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, entweder eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung im Fach Mathematik zu absolvieren.
Das Land hat mit der fachdidaktischen Ausrichtung des neuen Rahmenplans Sport eine rechtliche Grundlage für einen modernen und motivierenden Sportunterricht geschaffen. In einer modernen Sport- und Bewegungskultur können der Unterrichtsgegenstand, die sportliche Aktivität oder das Verhalten der Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Perspektiven bewertet werden. Grundlage bilden die gemeinsame Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports. Ähnliche Regelungen für die Bewertung aus unterschiedlichen Perspektiven gelten in musischen und künstlerisch-gestalterischen Fächern.
Freiräume in Rahmenplänen müssen nicht geschaffen werden, weil es sie bereits gibt. Die darin verankerten Themengebiete füllen 80 Prozent der Unterrichtszeit. Bei den übrigen 20 Prozent sind die Lehrkräfte in ihrer Gestaltung frei.
Die schulische Bildung und Erziehung zielt darauf ab, Kompetenzen zu vermitteln, die für eine gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben und die Bewältigung beruflicher Anforderungen erforderlich sind. Dabei stehen insbesondere Sozial- und Selbstkompetenzen im Fokus, die sich im Arbeits- und Sozialverhalten zeigen. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens stärkt die Anerkennungs- und Wertschätzungskultur.
Das Fach Astronomie als älteste Naturwissenschaft hat eine Vielzahl von Schnittmengen zu anderen Naturwissenschaften. Zudem erfährt die Astronomie in den zurückliegenden Jahren durch die Raumfahrt eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung. Mit dem Aufrechterhalten des Status der Astronomie als selbstständiges, einstündiges Unterrichtsfach ausschließlich in der Klassenstufe 9 hat Mecklenburg-Vorpommern eine Form gewählt, die ihren Fokus auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse legt.
Mit dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern erhalten Regionale Schulen in besonderen Lagen über einen Zeitraum von 10 Jahren eine finanzielle Unterstützung. Mit dem Investitionsprogramm können Neu- und Umbauten, die Erweiterung und Modernisierung der Schulgebäude realisiert werden. Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt.
- Demokratiebildung
Die Juniorwahl zählt bundesweit zu den etablierten Projekten der politischen Bildung. Seit 10 Jahren wird sie kostenfrei den Schulen angeboten und steht allen Schulen zur Verfügung.
Mit der geplanten Änderung der Abiturprüfungsverordnung ist vorgesehen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Fächer Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde mit je zwei Schulhalbjahren einbringungspflichtig werden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine neue Verwaltungsvorschrift „Demokratiebildung“ geplant. Sie soll wesentliche inhaltliche und fachliche Grundlagen, Unterstützungsmaßnamen und Handlungsrichtlinien enthalten. Hierbei wird es nicht nur um die institutionelle Schülermitwirkung gehen, sondern auch um einen ganzheitlichen Ansatz der Demokratiebildung.
- Schülermitwirkung
Mit dem neuen Schulgesetz hat das Land die Schülermitwirkung gestärkt. So ist ab dem kommenden Schuljahr die Wahl einer Vertrauenslehrkraft verpflichtend. Zukünftig kann eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.
- Soziale Gerechtigkeit
Laut Ifo-Studie zählt Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern mit der höchsten Chancengleichheit. Als Gründe führen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die hohe Betreuungsquote von 95 Prozent bei den 3- bis 6-Jährigen in der Kita und das längere gemeinsame Lernen in der Schule an.
Von 2016 bis 2024 hat die Landesregierung mit 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Damit konnte auch die Barrierefreiheit der Schulgebäude erhöht werden. Von 2024 bis 2027 setzen Land und Kommunen zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau ein. Mit dem DigitalPakt und seinen Zusatzprogrammen haben Bund und Land die Schulträger mit 142 Millionen Euro unterstützt. Die Schulträger konnten für die Schulen Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.
- Extremismus
Das Land unterstützt Lehrkräfte im Umgang mit Extremismus durch Fortbildungen, damit sie handlungssicherer werden. Das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ steht allen Schulen offen. Voraussetzung für eine Beteiligung ist eine Selbstverpflichtung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.