Bei einem Kleinstbestand im Kreis Ostholstein in Schleswig- Holstein wurde ein Ausbruch des Virus der Aviären Influenza vom hochansteckenden Subtyp H5N1 am 02.11.2022 festgestellt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist durch einen geringen Teil der Überwachungszone auch betroffen.
„Der Herbst hat begonnen und damit steigt die Gefahr neuer Einträge der Geflügelpest. Jetzt haben wir den ersten landesübergreifenden Fall im Nachbarland Schleswig-Holstein. Auch wurde in dieser Woche bei Monitoringmaßnahmen das Influenza A-Virus bei Wildenten in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es besteht kein Anlass zur Panik, aber ein Grund zur Sorge,“ sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
„Ich bitte daher die Geflügelhalter, jetzt wieder besonders wachsam zu sein und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel unverzüglich zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf der peinlich genauen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen liegen. Direkter und indirekter Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden um einen Eintrag in die Geflügelbestände zu verhindern! Insbesondere darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen, die in Kontakt mit dem Hausgeflügel kommen, gewährt werden und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Im letzten Winter hat die Seuche große wirtschaftliche Schäden in den Betrieben angerichtet. Nur durch die Einhaltung konsequenter Biosicherheitsmaßnahmen können Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid und drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden,“ so der Minister weiter.
Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zum aktuellen Stand des Seuchengeschehens finden Sie auf der Internetseite des nationalen Referenzlabors für das Aviäre Influenzavirus (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI)
