Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Neufassung des Gesetzes soll schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen
Im Landtag ist am Freitag (14.06.) das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) diskutiert worden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Regelung bereits seit dem Jahr 2016 für den Bereich Windkraft an Land. Jetzt soll das Gesetz novelliert werden. „Während die Einführung eines verpflichtenden Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 innovative Pionierarbeit darstellte, hat sich mittlerweile der Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Länderebene weiterentwickelt. Auch deshalb evaluieren wir das Gesetz derzeit. Nur mit einer weitgreifenden Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger wird es möglich werden, eine kluge Energiewende für Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit der Neufassung wollen wir einen schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen, über den Vorhabenträger und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine an die vor Ort bestehenden Bedürfnisse angepasste Beteiligungslösung selbst zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Die Novelle soll die Bürger- und Gemeindenbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Es soll eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben. Um dies umzusetzen, ist ein „Baukasten“ vorsehen, aus dem die Gemeinden und der Vorhabenträger ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument wählen können. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreiserlösgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden. „Ein verbessertes Beteiligungsmodell im novellierten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Dabei spielt auch die regionale Wertschöpfung eine entscheidende Rolle. Wenn die Energie regional und in den jeweiligen Gemeinden gewonnen werden kann, dann sollte diese Wertschöpfung den jeweiligen Gemeinden und ansässigen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Die Einnahmen sollen zu einem Teil wieder in die Gemeinden fließen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. So sollen Gemeinden durch die Energiewende gestärkt werden und mit ihnen die ländlichen Räume und das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.
Derzeit befindet sich die Novellierung im Stadium des Referentenentwurfs. Darauf folgt die Ressort- und Verbandsbeteiligung. Noch in diesem Jahr soll die Novellierung den Landtag erreichen.
Beispielrechnungen: Mögliche finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien anhand einer Beispielkommune
7 Windenergieanlagen (WEA) mit jeweils 5 Megawatt:
- rund 190.000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
- rund 8.000 Euro jährliche Pacht für Leitungs- und Wegerechte
= mögliche jährliche Gesamteinnahmen Wind: 197.000 Euro
Eine PV-Anlage mit 50 Megawatt, davon 10 Hektar gemeindeeigene Fläche
- 100.000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
- 30.000 Euro Pacht für die gemeindeeigenen Flächen
= mögliche jährliche Gesamteinnahmen PV: 130.000 Euro
Hinweis:
Die oben aufgeführten Einnahmen bleiben für die kommunalen Umlagen unberücksichtigt und somit in der Gemeinde. Nach einigen Jahren im Betrieb fallen bei Wind- und Solarenergieanlagen Gewerbesteuern an, wenn die Betreiber einen Gewinn vorweisen können. Für die oben genannte Beispielkommune wären dies zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 120.000 Euro pro Jahr.