
Die von der Landeregierung Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Regelung der Corona-Warnampel wurde am Freitag teilweise durch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gekippt. So wurde beispielsweise die Berechnung zur Auslastung der Kapazität der Intensivstationen, also die ITS-Auslastung als Parameter der Corona-Regeln, durch die Richter außer Kraft gesetzt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern rechnet bei der Auslastung der Intensivbetten lediglich mit den auf dem Papier angesetzten ITS-Betten für Corona-Patienten. Diese wurden in den Krankenhäusern von MV mit 100 festgelegt. Dementsprechend schossen die Zahlen der ITS-Auslassung nach oben und setzten die Corona-Ampel beispielsweise für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte seit Wochen auf die Stufe „Rot“. In der Mecklenburgischen Seenplatte wurde die ITS-Auslastung mit 150 Prozent angegeben. Als Erklärung verkündet das LAGuS: „Die ITS-Auslastung gibt das Verhältnis der Anzahl von COVID-19-Patienten pro Cluster, welche intensivmedizinisch behandelt werden, in Bezug zur Gesamtzahl der für COVID-19-Patienten vorgesehenen Betten auf Intensivstationen des Klinik-Clusters an. Bei Werten über 100 Prozent sind zusätzliche Kapazitäten geschaffen worden, die ursprünglich nicht für COVID-19-Patienten vorgesehen waren.“ Dieses Gewichtungskriterium wurde als Indikator für die augenscheinliche Belastung des Gesundheitssystems in Mecklenburg-Vorpommern genutzt. In der Mecklenburgischen Seenplatte werden zehn ITS-Betten für Corona-Patienten ausgewiesen. Aktuell werden 15 Covid-Patienten intensivmedizinisch behandelt. Demnach wurden auch die Verbote und Corona-Regeln zusätzliche für die Mecklenburgische Seenplatte erlassen.
Geschlossen sind:
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Chöre und Musikensembles
- Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
- Zirkusse
- Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten
- Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
- Volksfeste, Spezialmärkte
- Schwimm- und Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
- Tanzschulen
- Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
- die Bustouristik
- tourismusaffine Dienstleistungen (innen)
- sexuelle Dienstleistungen
- soziokulturelle Zentren.
Außerdem dürfen in den genannten Kreisen und in Rostock in der Gastronomie keine Feiern mehr als geschlossene Gesellschaft stattfinden. Es müssen alle Veranstaltungen abgesagt werden. Veranstaltungen im Profisport finden ohne Zuschauerinnen und Zuschauer statt.
In den Innenbereichen von Fahrschulen, Flugschulen, technischen Prüfstellen, Jagdschulen, Angelschulen, Reitschulen und ähnlichen Einrichtungen, in Musik- und Jugendkunstschulen sowie im vereinsbasierten Sport gilt zusätzlich die 2G-Plus-Regel.
Laut Ansicht der Richter aus dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald ist die Berechnung der ITS-Auslastung in Mecklenburg-Vorpommern fehlerhaft. Wie sich dieses Urteil jetzt auf die Corona-Politik der Landesregierung in MV auswirkt, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.