Innenministerium MV verhindert Hilfszahlungen
Das dürfte den Kragen viele Unternehmer zum Platzen bringen. In einem Schreiben des Innenministeriums wird der Stadt Waren (Müritz) mitgeteilt, „dass zunächst die Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich ist, bevor finanzielle Mittel für den Zweck der Unterstützung und Hilfe für Unternehmen und alle anderen Betroffenen ausgezahlt werden können.“ In Anbetracht dieser geänderten Situation wird die Stadtverwaltung alles daransetzen, dass der 1.Nachtragshaushalt 2020 so zeitnah wie möglich in den Gremien der Stadtvertretung beraten und beschlossen und damit die Unterstützung aus den Härtefallfonds ausgezahlt werden kann.
Hier die Info aus der Stadt Waren (Müritz): "Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Schreiben am gestrigen Tag der Stadt Waren (Müritz) mitgeteilt, dass die finanzielle Unterstützung von privaten Unternehmen mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt nur möglich ist, wenn der Haushaltsplan ausgeglichen ist und Gelder für diese finanzielle Unterstützung in den laufenden Haushaltsplan eingestellt wurden. Sind diese Gelder nicht im Haushaltsplan eingestellt worden, muss dafür ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Dass die Erstellung eines Nachtragshaushaltes für die Umsetzung des Härtefallfonds zwingend erforderlich ist, war der Stadt (Müritz) schon zu Beginn der Beratung zum Härtefallfond in den Gremien der Stadtvertretung bewusst und die Stadtverwaltung hat deshalb auch entsprechende Vorlagen eingebracht.
Diese Vorlagen regelten zunächst die Auszahlungsmöglichkeiten für den Härtefallfonds über sogenannte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsplan, die dann im Nachgang über einen zu beschließenden 1.Nachtragshaushalt 2020 für unsere Stadt festgeschrieben werden sollten. Das ist ein übliches Verfahren für Städte und Gemeinden für kurzfristig auftretende Ausgaben, die im Zuge der Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht zu erkennen waren. Das jetzige Schreiben des Innenministeriums teilt der Stadt Waren (Müritz) verbindlich mit, dass zunächst die Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich ist, bevor finanzielle Mittel für den Zweck der Unterstützung und Hilfe für Unternehmen und alle anderen Betroffenen ausgezahlt werden können. An dieser Weisung des Innenministeriums, das auch gleichzeitig Oberste Rechtsaufsichtsbehörde für die Städte und Gemeinden ist, muss der Bürgermeister sein Handeln in Ausübung seines Amtes ausrichten und muss deshalb die weitere Bearbeitung und damit auch die Auszahlung von städtischen Mitteln im Rahmen des Härtefallfonds zunächst bis zum Beschluss des 1.Nachtragshaushaltes 2020 unserer Stadt aussetzen.
Die bereits bewilligten Auszahlungsbescheide an Unternehmen in unserer Stadt sind von dieser Festlegung des Innenministeriums nicht betroffen. Der Bürgermeister bedauert diese Entscheidung des Innenministeriums, weil er zusammen mit der großen Mehrheit der Stadtvertreter so schnell wie möglich Unternehmen, Einrichtungen und Bürgern in unserer Stadt, die sich gegenwärtig in einer besonderen finanziellen Notsituation befinden, helfen wollte. Diese Möglichkeit ist den Entscheidungsträgern in unserer Stadt nunmehr durch das Innenministerium verwehrt worden. In Anbetracht dieser geänderten Situation wird die Stadtverwaltung alles daran setzen, dass der 1.Nachtragshaushalt 2020 so zeitnah wie möglich in den Gremien der Stadtvertretung beraten und beschlossen werden kann."
