Am 18. Dezember 2022 gibt es die Klindworth Glühwein Cup RC Serie 2022 / 2023. Die Segelszene Müritz lädt am vierten Advent nach Malchow ein. Je nach Witterung wird die Regatta im Malchower Stadthafen oder beim Seglerverein ausgetragen. Je nach Wind, Windstärke und Richtung, entscheidet sich das Org-Team bis Samstag und gibt den Wettkampfort dann genau bekannt.
Das Startgeld für die zweite Regatta der Klindworth Glühwein Cup RC Serie 2022 / 2023 beträgt 7 Euro inklusive zwei Glühwein. Das Kinderstartgeld beträgt 3 Euro inkl. einer Waffel und einer heißen Schokolade oder einem Tee. Gastsegler und Zuschauer sind herzlich willkommen.
Startberechtigt sind RC-Sailing Yachts (AC60, RG 65, Dragon Force 65, IOM, Morcze 870, offene Klasse und Victoria).
Steuermannbesprechung ist 09:45 Uhr und Regattastart um 10:00 Uhr.
Klassenregeln Morcze 870
Grundsätze
- Das Klassenziel ist ein Wettbewerb, in dem das Geschick, das Trimmen des Bootes ausschlaggebend ist, um Regatten zu gewinnen. Diese Klassenregeln beabsichtigen die Höhe der Kosten und den Aufwand zu minimieren.
- Wenn nicht die Klassenregeln eine Modifikation ausdrücklich zulassen, muss davon ausgegangen werden, dass sie verboten ist.
- Die Klassenregeln geben dem Besitzer eines fertigen Bootes den Rahmen der zulässigen Manipulationen vor.
- "Sollen" bedeutet in diesen Regeln verbindlich und "können“ freizügig.
1.0 Yacht
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Yachten der Typen Morcze 870 aus den Bauwerften Heiner Francke oder Ekki Frank. Boote auf Basis dieses Typs sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern diese den Bauvorschriften für die Morcze 870 entsprechen.
1.1 Rumpf
- Veränderungen an der Rumpfform sind nicht erlaubt. Formreste können entfernt werden. Der Rumpf kann lackiert oder poliert werden oder mit Aufklebern versehen werden.
- Kosmetische und ästhetische Veränderungen sind freigestellt. Der Rumpf darf verspachtelt werden.
- Am Bug des Rumpfes ist ein mindestens 60 mm hoher Aufprallschutz aus elastischem Material anzubringen.
1.2 Deck
- Das Deck darf nur so weit modifiziert werden, als dass die Silhouette nicht verändert wird.
- Die Lage der Fockhalsöse, der Wantenpüttinge, des Achterstagbeschlag und des Mastfuß auf Deck sollen unverändert bleiben.
- Gleiches gilt für Lage und Konstruktion des Großschotauslass.
- Die Decksluke und dessen Dichtungsmethode können zum Zweck gegen das Eindringen von Wasser modifiziert werden.
1.3 Kiel
- Die Form der Kielfinne (einschließlich des Bleigewichtes) und deren Position sollen nicht verändert werden.
- Das Bleigewicht kann geglättet oder lackiert werden. Poren, Einfallstellen und Unebenheiten können gespachtelt werden
1.4 Ruder
- Die Abmessungen und die Position des Ruders soll nicht verändert werden.
2.0 Spieren
- Die Längen und Durchmesser (8 mm) von Mast und Bäumen (Fockbaum (ohne vordere Schutzkappe) 350 mm, Großbaum (ohne Lümmelbeschlag) 290 mm, Mast (ohne Acherstagspreize) 1400) sollen nicht verändert werden.
- Die Spieren sollen aus Rundmaterial nicht unter 8 mm Durchmesser bestehen.
- Das eine Paar Salinge soll in einem Abstand von 750 mm vom Masttop angebracht werden und so bemessen sein, dass der Abstand zwischen Mastachse und den Wanten das Maß von 81 mm nicht überschreitet. Die Pfeilung der Salinge ist freigestellt.
- Beschläge können aus anderen Materialien ersetzt werden, sollen aber an den gleichen Stellen montiert werden.
- Die Unterkante des Großbaumes muss mindestes 59 mm über Deck (am Mastfuß gemessen) liegen.
- Der Drehpunkt des Fockbaums auf dem Deck darf über die Möglichkeit des Decksbeschlages an sich, in Längsrichtung nicht verändert werden.
- Die Lage des Drehpunktes des Lümmelbeschlages muss unverändert bleiben.
- Der Anschlag des Vorliek am Fockbaum darf nicht verändert werden.
- Der Fockbaum soll in einer Höhe von mindestens 35 mm über dem Vordeck angeschlagen sein.
- Ausgleichsgewichte am oder im Fockbaum sind nicht erlaubt.
- Eine Windrichtungsanzeige am Top des Mastes kann angebracht werden.
3.0 laufendes und stehendes Gut
- Das Anbringen von Fallen und Strecker ist freigestellt.
- Das laufende und stehende Gut kann ersetzt werden.
- Die Art der Befestigung ist freigestellt.
- Die Wanten als auch das Vorstag sind in einem Abstand von 150 mm vom Masttop anzuschlagen.
- Zusätzliche Unterwanten sollen nicht gefahren werden.
4.0 Segel
- Das Segelmaterial soll ein Materialgewicht von 120g/cm² nicht unterschreiten.
- Die Abmessungen der Segel des Auslieferungszustandes sind maßgeblich. Andere Segel sollen die Maße der maßgeblichen Segel nicht überschreiten, diese gelten als Schablone.
- Äderungen der Vorliekskurven sind zulässig sofern die Originalmaße nicht überschritten werden.
- Das Material von Segellatten ist freigestellt.
- Die Befestigungsweise der Segel kann verändert werden, Taschensegel sollen nicht verwendet werden.
5.0 Fernsteuerung
- Es sind Fernsteuerungen aller Art erlaubt, jedoch sollen bei dem Empfänger maximal 2 Kanäle belegt sein.
- Es sollen die im Auslieferungszustand enthaltenen Servos und Segelwinden verwendet werden.
- Bei Ersatzsegelwinden darf die Stellzeit bei 6 V nicht unter 0,7s/360° liegen, die Originaltrommel ist zu verwenden (orange).
6.0 Segelkennzeichen
- a) Die Nummern sollen mindestens 30 mm hoch sein und sollen nicht tiefer als 650 mm unter dem Großsegeltop angeordnet werden.
- b) Das Segelkennzeichen wird vom Klassenobmann auf Anfrage vergeben.
- c) Segelkennzeichen sollen auf beiden Seiten angebracht werden, die Steuerbordseite soll höher sein.
- d) Segelkennzeichen können ungefähr in der Mitte auf beiden Seiten der Fock angebracht werden.
7.0 Gewicht
- a) Das Minimumgewicht (in trockenem Zustand) von 2500 g segelklar inkl. Akkus darf nicht unterschritten werden.
- b) Ausgleichsgewichte sind erlaubt, müssen aber Backbord und Steuerbord neben dem Kiel im Rumpf so montiert werden, dass deren Position nicht verändert werden kann.
Diese Klassenregeln wurden am 19. 01.2013 durch Thomas Rehm (Klassenobmann), Heiner Francke (Beisitzer) und Steffen Kerfers (Beisitzer) erstellt.