Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung eine zeitlich begrenzt wirkende Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer beschlossen. Diese können für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen. Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine beträgt die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat. Bei ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beträgt die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten 24 Euro pro Betreuung pro Jahr.
Hierzu erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Dieses Gesetz kommt zur richtigen Zeit. Viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind mit inflationsbedingten Kostensteigerungen konfrontiert. Darauf reagieren wir jetzt. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichs-Sonderzahlung. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Bund den entstandenen Kostendruck abfedern können. Denn der Einsatz von Betreuerinnen und Betreuern kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Diese Menschen leisten haupt- und ehrenamtlich eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft.“