Eine Million Euro als Hilfe der Stadt Waren (Müritz)
Seit dem 03. April 2020 kann bei der Stadt Waren (Müritz) der „Härtefallfonds Covid-19“ für Kleinstunternehmen, Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Vereine und Verbände sowie in Einzelfällen auch Familien und Einzelpersonen beantragt werden. Bereits am Freitag gingen bei der Stadt erste Anträge für den Zuschuss ein. „Der städtische Härtefallfonds wird gut angenommen“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Allerdings fällt bei den bereits eingegangenen Anträgen auf, dass Angaben teilweise unvollständig bzw. nicht nachprüfbar sind. Daher hat die Stadt Waren (Müritz) hier nochmals einige Infos für die Anträge zum „Härtefallfonds Covid-19“.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Waren (Müritz) werden sich kurzfristig mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Um eine schnelle Bearbeitung und zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse zu gewährleisten, wird darum gebeten, die Anträge entsprechend der Richtlinie vollständig auszufüllen. Bei Antragstellung ist die konkrete Höhe des benötigten Zuschusses anzugeben. Der Bedarf an Zuschuss ist für den Zeitraum ab 19. März 2020 aufzuzeigen. Der Härtefall muss eindeutig nachgewiesen werden. Vor Antragstellung sind grundsätzlich Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittelanträge sind dem Antrag bitte beizulegen. Wenn das Unternehmen oder die Einzelperson keine Förderung durch Bund und Land in Anspruch nehmen kann, ist das im Antrag ebenfalls einzutragen. Auf der städtischen Homepage stellt die Stadt Waren (Müritz) zusätzliche Hinweise zum Ausfüllen des Antrags bereit.
Stadt Waren (Müritz)
Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung
Sachgebiet Planung/Wirtschaftsförderung/Tourismus
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
E-Mail: planung-wifoe@waren-mueritz.de
- Hier die PDF mit den Richilinie zum Härtefallfonds Covid-19 der Stadt Waren (Müritz)
- Hier die PDF mit dem Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds Covid-19 der Stadt Waren (Müritz)
