Gefangene dürfen im Einzelfall Besuche erhalten
„Wir haben bislang das Corona-Virus aus dem Justizvollzug unseres Landes fernhalten können. Das ist zum einen den strengen Vorsichtsmaßnahmen geschuldet, aber auch dem großartigen Einsatz aller Justizvollzugsbediensteten zu verdanken. Der derzeitige Krankheitsverlauf von COVID-19 erlaubt es, dass wir Besuchsbeschränkungen in den vier Justizvollzugsanstalten schrittweise lockern. Das kann aber noch nicht bedeuten, dass wir zum Vor-Pandemie-Zustand zurückkehren“, so Justizministerin Hoffmeister.
„Gefangene dürfen weiterhin im Einzelfall Besuche erhalten. Seit dieser Woche sind dabei nunmehr maximal vier Besucher aus einem Hausstand zugelassen. Besuche finden aber weiterhin hinter Plexiglasscheiben statt. Um Gefangenen weitere Möglichkeiten zu geben, direkte familiäre Kontakte aufrechtzuhalten wird derzeit außerdem geprüft, ob zusätzlich auch Videotelefonie genutzt werden kann“, so Justizministerin Hoffmeister weiter.
„Zum Schutz der Insassen und Bediensteten machen die Justizvollzugsanstalten auch von der Möglichkeit Gebrauch, Besuchern den Zutritt zu verweigern, wenn dies aus medizinischen Gründen geboten erscheint. Alle Bediensteten in den sensiblen Bereichen wie Aufnahme, Besuch, Küche und medizinischer Bereich tragen Atemmasken. Ein Mund-Nasen-Schutz wird in den Anstalten auch den Besuchern dringend empfohlen. Über weitere öffnende Maßnahmen wird in den nächsten Wochen entschieden werden, abhängig von der Corona-Entwicklung im Land. Hauptziel bleibt es weiterhin, eine Ansteckung der Bediensteten und der Gefangenen zu verhindern“, erklärt die Ministerin abschließend.
