
Sozialministerin Stefanie Drese will für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern mehr Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten schaffen. „Die Landesregierung arbeitet deshalb momentan an einem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“, teilte Drese anlässlich des Weltkindertages am 20. September mit.
„Wir wollen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene und überregional stärken und gesetzlich festschreiben“, betonte Drese. Dazu gehörten spezifische Regelungen zu den Rechten von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene, wie ein Rede- und Antragsrecht in Gemeindeorganen und Ausschüssen.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. „So schlagen wir im Gesetzentwurf einen ‚Jugendcheck‘ zum frühestmöglichen Zeitpunkt, z. B. im Rahmen der Ressort- oder Verbandsanhörungen, vor.“
Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen und Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung zu verstetigen und auszubauen.
Drese: „254.343 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren lebten Ende 2022 in Mecklenburg-Vorpommern. Ihnen allen wollen wir zum Weltkindertag nicht nur gratulieren, sondern auch ganz konkret ihre Rechte stärken.“
Der Weltkindertag Motto 2023 stand unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft“. Dieser Tag machte noch einmal ganz besonders auf die Rechte der Kinder aufmerksam – eine große und wichtige Bevölkerungsgruppe. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen 117.470 Kinder Kindertageseinrichtungen, 164.600 Schülerinnen und Schüler private und öffentliche allgemein bildende Schulen sowie 35.200 berufliche Schulen. Für ihre Bildung und chancengerechte Zukunft setzt sich das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ein.
„Alle Kinder haben unverrückbare und nicht verhandelbare Rechte“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf die Rechte der Kinder müssen wir immer wieder aufmerksam machen, sie dürfen niemals in den Hintergrund treten. Auch deshalb wird der 20. September jeden Jahres weltweit dafür genutzt, auf die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen hinzuweisen.“
Die besonderen Rechte der Kinder sind im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, in 54 Artikeln festgeschrieben. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, UNICEF, hat daraus zehn Grundrechte abgeleitet:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
- das Recht auf Gesundheit,
- das Recht auf Bildung und Ausbildung,
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
„Um die Rechte der Kinder sichtbarer zu machen, flaggen wir am 20. November, dem ‚Tag der Kinderrechte‘, in diesem Jahr erstmals unser Gebäude mit einer blauen Flagge“, so die Ministerin weiter. „Die Farbe Blau dient am Internationalen Tag der Kinderrechte als verbindendes Symbol und als sichtbarer Ausdruck, dass die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention für jedes Kind Wirklichkeit werden müssen.“
Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Mittlerweile sind ihr 196 Staaten beigetreten – mehr als bei allen anderen Konventionen.