Eine Kita in Waren (Müritz) wurde mit Wirkung von heute bis vorerst 19.02.2021 vom Gesundheitsamt des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte komplett geschlossen. Grund hierfür sind positive COVID-Fälle unter Erziehern. Das JuS als Träger versucht, schnellst möglich Lösungen zur Wiederaufnahme der Kindertagesstätte zu finden und informiert die Eltern über den weiteren Verlauf.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entsprechend des deutschlandweiten Trends weiter gesunken. Am 11. Februar 2021 betrug die 7-Tages-Inzidens 60,4 auf 100000 Einwohner. „Das ist eine sehr erfreuliche Tendenz. Dennoch mahne ich zu Vorsicht und Achtsamkeit. Abstand und Hygiene sind nach wie vor die Gebote, die wir alle einhalten müssen. Die Pandemie ist noch nicht überstanden.“, so Kai Seiferth, der 1. Stellvertreter des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
„Wenn ich es mal mit dem Wetter vergleiche: wir sind auf sehr dünnem Eis unterwegs; deswegen nur einen Schritt nach dem anderen“, so Kai Seiferth weiter. Aufgrund notwendiger weiterer Ermittlungen hinsichtlich COVID 19 muss zwecks Unterbrechung von Infektionsketten eine Kindertagesstätte in Waren (Müritz) ab dem 15. Februar 2021 zunächst geschlossen werden. Dies gilt auch für eine Tagesstätte in Waren (Müritz) und eine Tagesstätte mit angeschlossenem betreutem Wohnen in Röbel/Müritz.
Seit dem 08. Februar 2021 wurde in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Rahmen der Schutzphase wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass die Eltern, die bisher nicht zum systemrelevanten Berufsbereich gehören, ihre Kinder bei Erforderlichkeit einer Betreuung in den Einrichtungen und Tagespflegestellen anmelden müssen.
„Auch hier gilt der Appell an die Eltern, während der Schutzphase die Kinder möglichst zu Hause weiter zu betreuen. Oberste Priorität hat nach wie vor die Einhaltung der Hygienehinweise des Landes M-V. Ziel ist es, die bestehenden Kontakte in den Angeboten der Kindertagesförderung kontrolliert zu gestalten.“, sagt Kai Seiferth.
Insgesamt werden mit Stand 11. Februar 2021 insgesamt 5.687 Kinder betreut. Das sind 32,7 % aller im Normalfall betreuten Kinder. Gegenüber der Vorwoche werden in der jetzigen Schutzphase gegenwärtig insgesamt 604 Kinder weniger in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege betreut. Diese Tendenz ist voraussichtlich auf die Winterferien und damit verbundenen Urlaubszeit zurückzuführen.
Das Impfgeschehen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist nach wie vor abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfdosen. Insgesamt wurden seit Impfbeginn rund 9000 Impfberechtigte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer Erstimpfung versorgt. Das entspricht 3,5% der Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 4000 der Impfberechtigten erhielten bereits die Zweitimpfung. Die mobilen Teams haben dabei den größten Teil der Impfungen übernommen. Im Fokus standen dabei vorrangig die älteren Menschen in den Alten- und Pflegeheimen. Diese konnten zu einem großen Anteil bereits zum zweiten Mal geimpft werden.
Gestartet ist in dieser Woche eine Ausbildung für die Helferinnen und Helfer, die sich auf den gemeinsamen Aufruf der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gemeldet hatten. Sie werden u.a. darin geschult, Abstriche in den Senioren- und Pflegeheimen vorzunehmen. Dabei unterstützen das DRK in Neubrandenburg und Neustrelitz. In der zurückliegenden Woche wurden 16 Helferinnen und Helfer in Neubrandenburg ausgebildet, in der kommenden Woche weitere 16 in Neustrelitz.
Auf den Aufruf haben sich bisher 110 Helferinnen und Helfern gemeldet. An die Einrichtungen vermittelt wurden bisher 25 von ihnen.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte widerruft die 33. Allgemeinverfügung. Der Widerruf tritt am Montag, 15. Februar 2021 in Kraft. An diesem Tag enden die Winterferien teilweise bereits für die Berufsschulen und im Schlossgymnasium Torgelow. Der rechtzeitige Widerruf soll Planungssicherheit für die Schulen schaffen.
Möglich geworden ist dieser Widerruf mit Blick auf die ausreichenden Regelungen der SchulCoronaVO M-V.
