Die Stadtvertretung von Waren (Müritz) hat auf ihrer Sitzung am 01.02.2023 eine neue Kurabgabensatzung für das Soleheilbad beschlossen, die zum 01. April 2023 in Kraft tritt. Und das Thema „Kurabgabe in Waren (Müritz)“ betrifft ab diesem Stichtag auch Einwohner der Nachbargemeinden, wenn sie sich zu Erholungszwecken in Waren (Müritz) aufhalten. Bedeutet, wer als ortsfremder beispielsweise an die sonst kostenfreien Strände der Feißneck, in Ecktannen oder ans Volksbad will, muss eine Kurabgabe leisten.
Neben den Übernachtungsgästen zahlen ab dem 01.04.2023 auch Tagesgäste eine Kurabgabe, wenn sie sich zu sogenannten Erholungszwecken in Waren (Müritz) aufhalten. „Eine Kurabgabepflicht für Einheimische besteht nicht. Die Kurabgabe ist nur von ortsfremden Personen zu zahlen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Waren (Müritz) haben. Für Personen, die in der Stadt Waren (Müritz) arbeiten, in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaften, der keine Wohnnutzung ermöglicht, besteht keine Kurabgabenpflicht“, heißt es im Kurabgaben-Katalog. Befreit sind zudem Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und deren Begleiter.
Ein Tagesgast ist abgabepflichtig, wenn er sich zu Erholungszwecken in der Stadt Waren (Müritz) aufhält. Der Erholungszweck muss nach außen sichtbar bzw. erkennbar sein, z. B. durch die Nutzung von touristischen Einrichtungen. Die nachfolgenden „alltäglichen Geschäfte“, dienen nicht dem Erholungszweck und sind daher nicht abgabepflichtig: Arztbesuche, Durchfahren des Heilbades mit dem Auto oder Fahrrad, Einkäufe tätigen, Besuche von Familienangehörigen bzw. Besuche von Freunden, Besuche im Restaurant oder Eis essen gehen, Kinder in den Kindergarten bzw. in die Schule bringen, in die Kirche gehen, Vereinsarbeit, Wanderungen im Erhebungsgebiet oder Werkstattbesuche.
Die Kurabgabe ist für Übernachtungsgäste im Zeitraum 01.04. bis 31.10. auf 2,70 Euro und in der Nebensaison auf 2,00 Euro pro Tag festgelegt. Tagesgäste ohne Unterkunft zahlen in der Hauptsaison 1,80 Euro und in der Nebensaison 1,30 Euro.
