1992 trat das Betreuungsgesetz in Kraft und wurde in der Zwischenzeit durch weitere Gesetzesänderungen verbessert.
Unterschiedliche Menschen können aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder durch Altersverwirrtheit ihre Angelegenheiten nicht allein besorgen. Das Betreuungsrecht garantiert diesen erwachsenen Mitbürgern ein Höchstmaß an Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte und Würde der Person.
Sozial engagierte Bürger und Angehörige sind gefragt, sich der Aufgabe zu stellen und persönliche Zuwendung und rechtliche Vertretung zu übernehmen. Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der rechtlichen Betreuung erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. Darüber hinaus sind umfangreiche sozialrechtliche Kenntnisse zur gezielten Einzelfallhilfe häufig unabdingbar. Die Leistung, die durch dieses freiwillige Engagement erbracht wird, verdient hohe Wertschätzung und Anerkennung und stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in unserem Sozialstaat dar.
Im Betreuungsgesetz festgeschriebene Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine werden durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit und das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Betreuungsvereine haben die gesetzliche Aufgabe ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu schulen und zu beraten.
Im Rahmen dieser Querschnittsaufgaben organisieren der Betreuungsverein „St. Franziskus“ des Caritasverbandes im Erzbistum Hamburg und der Betreuungsverein des Perspektive e.V. den Kurs für ehrenamtliche Betreuer und andere Interessierte. In Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird dieser in der Volkshochschule Waren durchgeführt.
Der Kurs soll dazu beitragen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis möglich werden kann. Betreuer und interessierte Personen erwerben Grundwissen für die Betreuungsarbeit bzw. das Tätigwerden als Bevollmächtigte.
