
„Ich werde das Thema Reduzierung von Lebensmittelabfällen zur Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und –minister einbringen. Im Bereich der privaten Haushalte fällt mit Abstand der größte Anteil an vermeidbaren Lebensmittelabfällen an. Jährlich gehen von elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen 59 Prozent auf private Haushalte zurück, so eine bekannte GfK-Analyse aus dem Jahr 2020. Wir sollten daher eine nochmals gesteigerte Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher anstreben. Gleichzeitig bedarf es aus meiner Sicht auch einer größeren Wertschätzung der Lebensmittel über alle Alters- und Gesellschaftsgruppen hinaus. Daher soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft um Prüfung gebeten werden, inwieweit private Haushalte noch gezielter dafür sensibilisiert werden können, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Denn jedes nicht weggeworfene Nahrungsmittel kann an anderer Stelle sättigen. Die Kampagne des Bundesministeriums ‚Zu gut für die Tonne‘ sollte bei diesen Überlegungen mit einbezogen werden. Wir brauchen weitere Fördermöglichkeiten des Bundes“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor dem offiziellen Start der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und –minister (VSMK) in Konstanz. Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingereicht.
„Die Corona-Pandemie hat bewiesen, dass wir Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig zu viel und über unseren Bedarf hinweg einkaufen. Denn im ersten Jahr der Pandemie, wo nahezu ausschließlich für den Eigenbedarf Lebensmittel besorgt wurden, sank der Anteil der weggeworfenen unverdorbenen und ungeöffneten Lebensmittel aufgrund des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums um 28 Prozent im Vergleich zu 2017. Das ist ein Ansatz, an dem wir anschließen sollten. Daher möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen davon überzeugen, das Mindesthaltbarkeitsdatum in den Fokus zu nehmen. Denn in seiner derzeitigen Ausgestaltung verhindert es noch nicht hinreichend, dass verzehrfähige Lebensmittel weggeworfen werden. Die Bundesregierung sollte daher gebeten werden, sich auf EU-Ebene für wirksame Maßnahmen einzusetzen. Es könnten zum Beispiel über die bisher von der Pflicht zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommenen Lebensmittel hinaus weitere Produktgruppen unter diese Ausnahme fallen, soweit dies aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und organoleptischer Produkteigenschaften vertretbar ist. Auch wenn der prozentuale Anteil an Lebensmitteln, die aufgrund der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums weggeworfen werden laut der Studie leicht gesunken ist, könnte der Anteil weiter sinken. Unser Ziel muss es in einer gemeinschaftsorientierten Gesellschaft sein, Nahrung nicht zu verschwenden und wegzuwerfen, sondern alle teilhaben zu lassen“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.