
„Die Konferenz der Verbraucherschutzministerinen und –minister (VSMK) hat aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern wichtige Beschlüsse zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher gefasst“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und hebt drei Beschlüsse hervor: „Wir wollen auch künftig, dass alle am breiten Zahlungssystem teilhaben können. Wir wollen verhindern, dass Menschen weiter in die Schuldenspirale fallen. Und wir setzen uns ein, dass noch stärker darauf hingewirkt wird, Lebensmittelabfälle zu vermeiden.“
Lebensmittelabfälle noch wirksamer vermeiden
„Noch immer landen zu viele genießbare Lebensmittel im Müll. Den größten Anteil daran haben die privaten Haushalte. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher decken sich über ihren eigenen Bedarf hinaus ein, so dass am Ende viel zu viele noch verwertbare Einkäufe weggeworfen werden, unter anderem nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Hier hat Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich Druck gemacht. Unserem Vorschlag, mehr zu sensibilisieren und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu prüfen, wurde von der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und –minister der Länder einstimmig angenommen. Das ist ein gutes Zeichen. Denn jedes nicht weggeworfene und genießbare Lebensmittel kann an anderer Stelle Hunger stillen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum in seiner derzeitigen Ausgestaltung verhindert noch nicht hinreichend, dass verzehrfähige Lebensmittel weggeworfen werden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf EU-Ebene für wirksame Maßnahmen einzusetzen, um über die bisher von der Pflicht zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommenen Lebensmittel hinaus weitere Produktgruppen unter diese Ausnahme zu setzen. Unser Ziel muss es in einer gemeinschaftsorientierten Gesellschaft sein, Nahrung nicht zu verschwenden und wegzuwerfen, sondern alle teilhaben zu lassen“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt in Konstanz.
Einstieg in die Schuldenspirale vermeiden
„Die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister hat sich darauf geeinigt, die Zinshöhen von Dispositions- und Überziehungskrediten, sowie den Möglichkeiten eines verbesserten Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor einer Überschuldung in den Blick zu nehmen. Das ist in Zeiten ständig steigender Verbraucherpreise, seien es Energie- und Lebensmittelpreise oder Mieten, wichtig. Eine Studie der Verbraucherzentralen vom Februar zeigte, dass jede siebte Person ihr Konto überzogen hat. Daher bin ich dankbar, dass meine Kolleginnen und Kollegen es genauso sehen wie ich: Zum effektiven Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine gesetzliche Begrenzung der Zinshöhen von Dispositions- und Überziehungskrediten vonnöten. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Einführung einer gesetzlichen Zinsobergrenze für Dispositions- und Überziehungskredite im Bereich von fünf Prozentpunkten bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu prüfen. Zur Vermeidung einer Schuldenspirale reicht das jedoch noch nicht aus. Daher sollte die Deutlichkeit der Beratungsangebotspflicht in § 504a BGB verstärkt werden. Denn hiermit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher anstelle einer teuren Überziehung ein alternatives, günstigeres Finanzprodukt nutzen. Die Bundesregierung wird gebeten, die Kriterien für die Beratungsangebotspflicht zu überprüfen. Außerdem brauchen wir ein Frühwarnsystem, das den Betroffenen die Gefährdungspotenziale aufzeigt“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt nach der VSMK.
Ausschluss vulnerabler Gruppen vom Zahlungsverkehr vermeiden
„Die immer schneller voranschreitende Digitalisierung birgt die Gefahr, dass Teile der Bevölkerung den Anschluss verpassen. Daher bin ich dankbar, dass die VSMK ein Zeichen für diejenigen gesetzt hat, die gerade im Finanzbereich aus verschiedenen Gründen digital nicht mithalten können. Für in Teilen vulnerable Gruppen wie Einkommensschwächere, Seniorinnen und Senioren sowie Geflüchtete sind digitale Bezahlverfahren zum jetzigen Zeitpunkt teilweise noch schwer zugänglich. Für sie ist eine barrierefreie digitale Teilhabe am Zahlungs- und damit am Wirtschaftsverkehr unabdingbar. Daher wird die Bundesregierung gebeten, im Benehmen mit der Finanzwirtschaft digitale Bezahlstrategien und -verfahren weiterzuentwickeln, die auch für vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher uneingeschränkt nutzbar sind. Sie sollten kostengünstig sein, allenfalls geringe technische und sprachliche Hürden aufweisen und auch vulnerablen Verbrauchergruppen die barrierefreie Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen. Da sie weiter auf eine stabil funktionierende Bargeldversorgung angewiesen sind, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, brauchen sie Bankfilialen und Geldautomaten. Beides verschwindet zunehmend aus dem ländlichen Raum. Der Handel schließt auf freiwilliger Basis an mancher Stelle diese Lücke. Benötigt wird jedoch eine langfristige Strategie oder Maßnahme, die eine kostengünstig Bargeldversorgung in der Fläche sicherstellen kann. Diese Bitte nach einer Strategieentwicklung hat die VSMK nun der Bundesregierung übermittelt“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und –minister in Konstanz.