
Für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige werden mit Beginn des Jahres 2024 mehrere Unterstützungsleistungen ausgeweitet. Sozialministerin Drese sieht darin wichtige Anpassungen, betont jedoch, dass weitere Entlastungsschritte notwendig seien.
Drese begrüßt, dass die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner steigen. So erhalten Pflegeheimbewohner in stationären Einrichtungen ab 2024 im ersten Jahr in einer Pflegeeinrichtung eine Entlastung ihres Eigenanteils um 15 statt bisher fünf Prozent. Im zweiten Jahr steigen die Zuschüsse von 25 auf 30, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.
„Die Zuschüsse dämpfen zumindest einen Teil der gestiegenen Heimkosten“, so Drese. Tatsache sei jedoch, dass die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form die rasant steigenden Kosten langfristig nicht decken könne. „Um die Belastungen für die Menschen zu reduzieren, braucht es eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung“, betont Drese.
Auch für Pflegebedürftige, die zuhause leben, werden die Pflegeleistungen erhöht. Das betrifft die Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sowie das Pflegegeld zur freien Verfügung mit einer Erhöhung um jeweils 5 Prozent. Pflegeleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beantragen. Drese verdeutlicht: „Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in unserem Land zuhause gepflegt. In vielen Fällen übernehmen Angehörige dabei selbst die Pflegeverantwortung.“
Wichtig sei es daher laut Drese, pflegende Angehörige mehr zu unterstützen. Mit der Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes haben Familienmitglieder nun die Möglichkeit, sich bis zu zehn Tage jährlich unter vollem Lohnausgleich freistellen zu lassen. Bisher galt dies lediglich einmalig. „Akute Pflegesituationen sind häufig nicht vorhersehbar oder auf ein bestimmtes Jahr beschränkt“, so Drese. Durch die Neuregelung hätten Angehörige etwas mehr Zeit, um sich in dringenden Fällen zu kümmern ohne finanziell benachteiligt zu werden.
Mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Pflegeversicherung setzt Drese auf die von Mecklenburg-Vorpommern mitinitiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe. „Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten weitere Vorschläge zur Pflegereform und zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorgelegt werden.“