
„Nicht jedes Lebensmittel, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sein soll, muss automatisch weggeworfen werden. Denn es handelt sich um eine Angabe zum untersten Level der Haltbarkeit. Die meisten Lebensmittel sind mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums eben nicht schlecht. Und das sollte den Menschen stärker verdeutlicht werden. Deutschlandweit kommen jährlich von insgesamt elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen rund sechs Millionen aus Privathaushalten. Das muss nicht sein. Möglicherweise kommt eine Erklärung in Betracht, die jeder Käuferin, jedem Käufer auf dem Produkt die Mindesthaltbarkeit knapp erklärt und aufzeigt, woran zu erkennen ist, dass das Lebensmittel nicht mehr genießbar ist“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrem Besuch auf der Grünen Woche in Berlin. Dort traf sie Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und dankte für die Mithilfe, über das Thema Mindesthaltbarkeitsdatum zu informieren.
„Über das Mindesthaltbarkeitsdatum muss gesprochen werden. Allerdings kann die Lösung nicht sein, die Angabe abzuschaffen. Die Lösung kann aus meiner Sicht nur verstärkte Aufklärung sein. Auch können wir darüber nachdenken, ob der Einzelhandel zu einer Karenzregelung animiert werden könnte. Nach der Preisreduzierung kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums könnten die Waren nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums für einen Tag kostenlos den Kundinnen und Kunden angeboten statt weggeworfen werden. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin auf Bundesebene für eine Abgabepflicht der Supermärkte und Lebensmittelproduzenten für noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und ähnliche Einrichtungen ein. So wie es einige Supermärkte bereits freiwillig praktizieren. Die Suche nach umsetzbaren Ideen zur wirkungsvollen Reduzierung von Lebensmittelabfällen rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum sollte auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzminister diskutiert werden“, so Ministerin Bernhardt.