Die Freude war nur kurz, als die Mitarbeiter des Warener Müritzeums verkündeten, wir öffnen wieder. Seit dem 19. März 2021 war das Müritzeum nach dem zweiten Lockdown mit eingeschränkter Öffnungszeit und einem Hygienekonzept wieder geöffnet. Doch die Freude währte nicht lange, denn das beliebte Natur-Erlebnis-Zentrum schließt seine Türen ab sofort wieder. Hintergrund ist die Corona-Landesverordnung MV, die Museen nur die Öffnung für Besucher nach vorheriger Terminbuchung ermöglicht. „Das ist leider für das Müritzeum aus technisch-betriebswirtschaftlichen Gründen nur schwer darstellbar und wir haben uns zur erneuten Schließung entscheiden müssen“, heißt es seitens des Müritzeums auf Nachfragen.
Aufgrund der Inzidenzzahl für den Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte hat die Müritzeum gGmbH mit den Gesellschaftern beschlossen bei einem Inzidenzwert von über 50 bei drei aufeinanderfolgenden Tagen, das Müritzeum aus technisch-betriebswirtschaftlichen Gründen wieder zu schließen. Dieser Fall ist nun wieder eingetreten. Nun bleibt abzuwarten, wann die Zahlen wieder sinken, damit eine Öffnung erneut erfolgen kann.
In Vorbereitung auf ein baldiges Wiedersehen wird hinter den Kulissen eine neue Sonderausstellung im Haus der Sammlungen vorbereitet und die Arbeiten auf der Dachterrasse abgeschlossen, sodass spätestens im Sommer der Ausblick auf die Altstadt, die Müritz und den Herrensee wieder möglich ist.
Aufgrund der Corona-Landesverordnung MV gelten seit dem 08. März 2021 folgende Festlegungen:
Die Möglichkeit weiterer Öffnungen hängt von der Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten ab.
In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von stabil unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen:
- können Museen, kulturelle Ausstellungen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive wieder öffnen.
- ist der Sportbetrieb in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich.
In Regionen mit einer Inzidenz, die stabil zwischen 50 und 100 liegt, sind zudem folgende Öffnungen möglich:
- Öffnungen von Museen, kulturellen Ausstellungen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven für Besuche nach vorheriger Terminbuchung
- Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt
In Regionen mit mehr als 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern sind keine zusätzlichen Öffnungen möglich.
