Hauptuntersuchung kann geschoben werden
Trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot stehen einige wichtige Termine fest im Kalender und können nicht aufgeschoben werden. Hierzu zählte auch der Besuch beim Technischen Überwachungsverein, kurz TÜV. Die Hauptuntersuchung zur technischen Sicherheit des Autos erfolgt bei Neuwagen nach dem dritten Jahr und dann im Zweijahresrhythmus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat jetzt eine Überziehung von zwei auf vier Monaten genehmigt.
„Damit ist der Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten der Krise und den gesetzlichen Vorschriften für die Hauptuntersuchung aufgehoben", lobte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand vom ADAC.
Die Überziehung der fälligen Hauptuntersuchung beim TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit und wird sonst mit 15 Euro bei zwei Monaten und 25 Euro bei vier bis acht Monaten für Pkw, Motorräder sowie leichte Anhänger.
