Aufgrund der aktuellen Landesverordnung gilt ab heute für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nur noch Terminshopping und beim Einkaufen wird ein negatives Corona-Schnell- oder Selbsttestergebnis benötigt. Ausgenommen von der Terminvereinbarung im Voraus und von der Teststrategie sind beispielsweise Super- und Getränkemärkte, Wochenmärkte, Tierbedarfsmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Blumenläden und Gartenbaucenter sowie Tankstellen und Zeitungsverkaufsläden. Das erklärte Vize-Landrat Kai Seiferth bereits vor den Osterfeiertagen.
„Mit einer umfangreichen Teststrategie sollen Infektionen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dies ist Voraussetzung, um langfristig deutlich unter einen Landeswert von 100 zu kommen; dadurch können zukünftige Öffnungsschritte auch in anderen Branchen wieder in Aussicht gestellt werden“, so die Verwaltung des Landkreises.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat in Absprache mit den Kommunen der Ausbau der Teststrategie eine hohe Priorität. Inzwischen gibt es in 18 Orten Apotheken, Arztpraxen oder weitere Einrichtungen, die Tests anbieten. „Für dieses Engagement und die kurzfristige Einrichtung der Räumlichkeiten möchte ich den beteiligten Personen meinen herzlichen Dank aussprechen.“ erläutert Kai Seiferth, 1. Stellvertretender Landrat und fügt hinzu:
„Hier haben unsere Kommunen, Apotheken, Arztpraxen, Hilfsorganisationen, privaten Anbieter und viele andere in kürzester Zeit ein Grundangebot mit dem Landkreis zusammen umgesetzt. Natürlich arbeiten wir weiter daran, das Angebot ständig zu erweitern.“
Auf der Homepage kann die täglich aktualisierte Liste mit den Standorten und den jeweiligen Bedingungen für die Terminvereinbarung abgerufen werden unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Allgemein/Schnelltest/.
