Ökumene-Pastorin Hanna Wichmann
Kirchenkreisrat stimmte sieben Gemeindefusionen zu

Die vakante Ökumene-Pfarrstelle im Kirchenkreis Mecklenburg ist besetzt: Der Kirchenkreisrat berief jetzt Pastorin Hanna Wichmann zum 1. September 2025 auf die Leitungsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg in Rostock. Die Berufung erfolgt für die Dauer von 8 Jahren. Aktuell ist Hanna Wichmann noch mecklenburgische Kinder- und Jugendpastorin. Die Initialzündung sich zu bewerben, war für Pastorin Wichmann eine Reise nach Tansania zu Partnerschaftsprojekten des Kirchenkreises Mecklenburg im vergangenen Jahr gewesen. Eine grundsätzliche Frage lasse sie seither nicht los: „Wie ist es möglich heutzutage gute, postkoloniale partnerschaftliche Arbeit zu leisten, die nachhaltig auf allen Seiten wirkt und dennoch die in hohem Maße unterschiedlichen Grundvoraussetzungen für Begegnungen auf Augenhöhe berücksichtigt?“, so die Theologin. Genauso wichtig sei ihr das Thema „Nachhaltigkeit und Mobilität“.
Dort wolle sie sich nicht mit Gegebenheiten abfinden, sondern gemeinsam mit dem Team der Ökumenischen Arbeitsstelle „nach glaubwürdigen, machbaren, vielleicht auch manchmal umständlichen Lösungen auf der Suche bleiben“. Ihre Vorgängerin als Ökumene-Pastorin, Melanie Dango, hatte auf eigenen Wunsch hin die Stelle rückwirkend zum 1. Dezember 2024 verlassen. Im Nachgang beschloss der Kirchenkreisrat die Pfarrstelle im Bereich der Ökumenischen Arbeitsstelle auszuschreiben. Das Kuratorium des Zentrums Kirchlicher Dienste hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Pfarrstelle und schlug Hanna Wichmann zur Besetzung durch den Kirchenkreisrat vor. Die Theologin (Jahrgang 1966) ist verheiratet. Das Paar hat vier Kinder und lebt in Bad Doberan. Stichwort: Die Themen des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sind auch heute von großer Aktualität und Relevanz. Im Kirchenkreis Mecklenburg werden sie in der Ökumenische Arbeitsstelle bearbeitet. Diese hat drei Schwerpunkte: sie ist verantwortlich für die Gestaltung und Begleitung von ökumenischen Partnerschaften, die Arbeit mit Geflüchteten im Kirchenkreis Mecklenburg und die Entwicklungspolitische Bildungsarbeit. Damit fördert sie eine ganzheitliche Wahrnehmung von Schöpfungsverantwortung.
Berufen: Pastorin Schickedanz erneut Krankenhausseelsorgerin
Auf den jüngsten Beratungen in Güstrow bzw. Levenhagen fasste der mecklenburgische Kirchenkreisrat weitere Beschlüsse. So verzichtete das Gremium auf die Ausschreibung der 50%-Krankenhausseelsorgestelle am Klinikum Südstadt in Rostock und der Frauenklinik der Universitätsklinik in der Hansestadt und berief Pastorin Hilke Schicketanz zum 1. Februar 2026 für weitere acht Jahre auf diese Stelle.
Ausgetauscht: Fünf-Prozent-Initiative braucht mehr Unterstützer
Kirchenkreisratsmitglied Thomas Balzer informiert über die Situation der Fünf-Prozent-Initiative. Rund 9.100 Euro pro Monat können für Projekte ausgereicht werden. Als Einnahme stehen dem aber nur 5.200 Euro gegenüber. Um verstärkt Gelder einzuwerben, soll die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden, u.a. für den Knotenpunkt Bernitt oder den Fischkutter Toitenwinkel. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Initiative wird am 16. September 2025 in die Petrikirche Rostock zu einem Gottesdienst eingeladen.
Zugestimmt: Kirchenkreis beteiligt sich an „Energiewerk in der Nordkirche“
Der Kirchenkreisrat beschloss, dass der Kirchenkreis Mecklenburg ein Gesellschafter der „Energiewerk in der Nordkirche GmbH“ wird und sich mit insgesamt 5.000 Euro als außerplanmäßige Investition an der Gesellschaft beteiligt. Zudem bestimmte er Christoph de Boor zum Vertreter des Kirchenkreises in der Gesellschaft und erteilte ihm Vollmacht, den Kirchenkreis Mecklenburg bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten.
Besetzt: Pfarrstellen für Vertretungsdienste im Kirchenkreis Mecklenburg
Der Kirchenkreisrat verzichtete zunächst auf die Ausschreibung der 1. Pfarrstelle für Vertretungsdienste im Kirchenkreis Mecklenburg, die der Propstei Neustrelitz zugeordnet ist. Zugleich beschloss er mit Wirkung vom 1. September 2025 die erneute Berufung von Pastor Gottfried Zobel auf die Pfarrstelle bis spätestens zum Eintritt in den regulären Ruhestand (1. August 2029). Der Dienstumfang beträgt 100 Prozent. Ebenfalls besetzte das Gremium nach vorherigem Verzicht auf die Ausschreibung die 4. Pfarrstelle für Vertretungsdienste (50%) im Kirchenkreis Mecklenburg, die der Propstei Wismar zugeordnet ist, und berief Pastor Andreas Kunert auf diese Stelle. Die Berufung erfolgt bis zum Eintritt in den Ruhestand von Pastor Kunert, längstens bis zum 30. September 2030. Der Dienstumfang beträgt 25 Prozent.
Gebildet: Arbeitsgruppe „Nachhaltige Bewirtschaftung von Wald“
Eine Arbeitsgruppe „Nachhaltige Bewirtschaftung von Wald“ bildete der Kirchenkreisrat auf Vorschlag der Kirchenkreisverwaltung. Mitglieder sind Frank Urbach, Anett Barkhahn, eine ehrenamtliche, waldkompetente Person, ein ehrenamtliches Mitglied des AFUG, Kirchenforstamtsrat Christoph Klaiber sowie Stephan-Georg Lüders (Fachbereichsleiter Liegenschaften und Friedhof in der Kirchenkreisverwaltung). Der Arbeitsgruppe wurden folgende Aufgaben übertragen: Beratung des Kirchenkreisrates bei der Aufsicht über kirchliche Waldeigentümer, die nicht Mitglied der Kirchlichen Forstbetriebsgemeinschaft sind; Prüfung der Pläne und Umsetzungsnachweise zum Einschlag, zur Holzvermarktung, Wiederaufforstung, Waldpflege und zum Wildabschuss; Besichtigung der Waldflächen mit mehr als 5 Hektar in mindesten. zweijährigem Abstand; Prüfen und Bewerten freiwilliger Maßnahmen, wie Zertifizierungen, Teilnahme an Förderprogrammen zur Extensivierung oder entgeltlichen Nutzungseinschränkung auf deren langfristige Auswirkungen.
Verknüpft: Förderung nur bei Teilnahme am ESGD-Rahmvertrag
Bei einem Antrag auf Förderung von Maßnahmen an Gebäuden aus nachfolgenden Haushaltsstellen des Kirchenkreises: Bauzuschuss aus Klimaschutzfonds, aus Schwerpunktmitteln Klimaschutz und Bauzuschuss an Kirchengemeinden sind die antragstellenden Gemeinden künftig verpflichtet, Ökostrom und -gas auf Basis des Rahmenvertrages des Kirchenkreises mit der ESDG zu beziehen und damit das Energiecontrolling zu gewährleisten. Der entsprechende Kirchengemeinderatsbeschluss muss bis zum 1. Januar 2026 vorliegen. Die beschloss der Kirchenkreisrat. Anlass: Auf Basis des Klimaschutzplanes der Nordkirche für den Zeitraum 2022-2027 beschlossen die Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene im Bereich der Gebäudebewirtschaftung ein gemeinsames Vorgehen im Handlungsfeld „Reduzierung der Treibhausgas- Emissionen“. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, für ihren eigenen Gebäudebestand bis zum 31.12.2027 die zu bilanzierenden THG-Emissionen um 60 Prozent bezogen auf den Ausgangspunkt des im Klimaschutzplan 2022 genannten Bezugswertes – das Mittel zwischen 2019-2021 - zu reduzieren. Für die übrigen Gebäude, die sich nicht im Eigentum der Kirchenkreise befinden, wirken die Kirchenkreise mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass insgesamt diese Reduktionziele erreicht werden. Weiterhin verpflichten sich die unterzeichnenden Kirchenkreise sich, im Bereich des jeweiligen Gebäudebestandes eine Datenqualität von 90 Prozent der Emissionsdaten bis zum 31.12.2027 zu gewährleisten. Bislang nehmen etwas über die Hälfte der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Mecklenburg am Rahmenvertrag teil. Damit ist aber auch erst zu 50 Prozent das nötige Energiecontrolling gewährleistet.
Hergestellt: Einvernehmen über die Vereinigung von Kirchengemeinden
Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zu dem Beschluss des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Bernitt und des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Neukirchen zur Vereinigung der beiden Gemeinden zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet nunmehr: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Bernitt/Neukirchen. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Neukirchen. Dem Kirchengemeinderat gehören 29 Mitglieder an. Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zu dem Beschluss des Kirchengemeinderates Blücher und des Kirchengemeinderates Zahrensdorf zur Vereinigung beider Gemeinden zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Blücher-Zahrensdorf. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Ludwigsluster Chaussee 23, 19258 Zahrensdorf. Dem Kirchengemeinderat gehören 14 Mitglieder an. Ebenso gab es Einvernehmen Vereinigung der Kirchengemeinde Hohen Mistorf mit der St. Johanniskirchengemeinde Malchin zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Malchin-Hohen Mistorf. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Schweriner Straße 5, 17139 Malchin.
Dem Kirchengemeinderat gehören 15 Mitglieder an. Ebenso vereinigen sich zum 1. Juli 2025 die Kirchengemeinden Belitz-Jördenstorf und Thürkow-Warnkenhagen. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Belitz. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Kantor-Müschen-Weg 9, 17168 Prebberede OT Belitz. Dem Kirchengemeinderat gehören 18 Mitglieder an. In Parchim gibt es ebenso eine Fusion: Dort vereinigen sich die Kirchengemeinde Parchim St. Georgen und die Kirchengemeinde Parchim St. Marien und Damm zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Parchim. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Lindenstraße 1, 19370 Parchim. Dem Kirchengemeinderat gehören 14 ehrenamtliche Mitglieder an. Der Kirchenkreisrat erklärt sein Einvernehmen zu dem Beschluss des Kirchengemeinderates der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Carlow vom 11. März 2025 und des Kirchengemeinderates der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schlagsdorf zur Vereinigung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Carlow mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schlagsdorf zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Carlow-Schlagsdorf. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Hauptstraße 9, 19217 Schlagsdorf. Dem Kirchengemeinderat gehören 10 Mitglieder an. Die Kirchengemeinde Plau und die Kirchengemeinde Barkow vereinigen sich nach KKR-Beschluss ebenfalls zum 1. Juli 2025. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Plau am See. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Kirchplatz 3, 19395 Plau am See. Dem Kirchengemeinderat gehören 21 Mitglieder an.