Olympische Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern Zentrum für Boxen, Volleyball, Radsport, Wasserspringen, Segeln, Rudern, Kanu und Leichtathletik
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens sind alle bestehenden acht olympischen Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.12.2028 verlängert worden. Das teilte Sportministerin Stefanie Drese in Schwerin mit.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für den Spitzensport in MV“, betonte Drese. „Mit der Verlängerung bis Ende 2028 besteht Planungssicherheit für die Spitzensportstandorte Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Nachwuchsleistungssports im Land“, so die Ministerin.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Bundesstützpunktes sind ein positives sportfachliches Votum des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die Zustimmung des betreffenden Landes und die Feststellung eines erheblichen Bundesinteresses. Folgende Kriterien werden u.a. in diesem Zusammenhang geprüft: Kaderzahl,- Stützpunkttraining, Trainerqualifikation, vorhandener für Spitzensporttraining geeigneter Standort und Perspektive des Standorts. „Die Bestätigung der Bundesstützpunkte zeigt die sehr gute Arbeit aller Beteiligter, die in MV im Bereich des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports geleistet wird“, verdeutlichte Drese. „Auch als Land haben wir neben der allgemeinen Förderung des Leistungs- und Nachwuchsleistungssport mit der Aufstockung der Förderbeträge für hauptamtliche Stellen im Sport zur Stärkung der Strukturen im Spitzensport beigetragen.“ Mit dem vom Land mit rund 16,5 Millionen Euro bezuschussten Bau des Radsportzentrums in Schwerin würden zudem beste Bedingungen für professionelles Training geschaffen, so Drese.
Folgende olympischen Bundesstützpunkte in MV sind bis zum 31.12.2028 verlängert worden:
- Boxen in Schwerin
- Volleyball weiblich in Schwerin
- Radsport in Schwerin
- Wasserspringen in Rostock
- Segeln in Rostock/Warnemünde
- Rudern in Rostock/Kessin
- Kanu in Neubrandenburg
- Leichtathletik in Neubrandenburg
Die Verlängerung der Anerkennungszeiten steht unter dem Vorbehalt einer Neubewertung der Bundesstützpunkte durch die geplante Spitzensport-Agentur des Bundes. Ob und wann diese ihre Arbeit aufnehmen kann, hängt von der Ratifizierung des Sportfördergesetzes des Bundes ab.