
Am Montag ist die einmonatige Rechtsbehelfsfrist für den westlichen Abschnitt der Ortsumgehung Mirow abgelaufen.
Bis zum 26. Juni 2023 konnten Bürgerinnen und Bürger gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Westabschnitt der Ortsumgehung Mirow West beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage einreichen. Nach Prüfung der Eingänge wurde festgestellt, dass es für den westlichen Teil der Ortsumgehung keine Klagen gibt. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für Mirow-West bestandskräftig. Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss umfasst den Neubau der Bundesstraße 198 Ortsumgehung von Mirow, Abschnitt West, sowie den zugehörigen Kompensationsausgleich.
Der Neubau dieses Abschnittes der Ortsumgehung beginnt westlich der Stadt Mirow in der Gemarkung Mirow an der vorhandenen B 198 und endet an der Kreuzung mit der Landesstraße L 25 Mirow – Schwarz. Der Südabschnitt führt von dieser Kreuzung bis zum Ende der Umgehung, östlich von Mirow an der B 198 in der Gemarkung Leussow.
Der bestandskräftige Beschluss ist jedoch noch nicht ausreichend, um mit dem Bau der Ortsumgehung zu beginnen. Zuerst müssen die Teilabschnitte Mirow-West und Mirow-Süd vollziehbar sein. Derzeit wird der Abschnitt Mirow-Süd noch beklagt. Nur wenn beide Abschnitte vollziehbar sind, kann der Bau der Ortsumgehung beginnen.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat indes bereits planerische Anstrengungen unternommen, um im Falle des Abschlusses des Rechtsstreites und Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Mirow-Süd mit der baulichen Umsetzung der Ortsumgehung Mirow beginnen zu können.