Ab sofort können betroffene Bürgerinnen und Bürger den Quarantänebescheid und die Genesenenbescheinigung aktiv über die Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anfordern.
Mit dem Coronavirus infizierte Personen können dem Gesundheitsamt online ihren positiven PCR-Nachweis mit den persönlichen Daten übermitteln und so den Prozess beschleunigen. Der Quarantänebescheid und die Genesenenbescheinigung sind als Nachweis für den Arbeitgeber oder die Schule verwendbar. Die Datenübermittlung von positiven PoC- und PCR-Testergebnissen erfolgt auch weiterhin automatisch vom Labor an das Gesundheitsamt.
Corona – Hotline gibt jetzt mit Auswahlmenü auch außerhalb der Sprechzeiten Auskunft
Das Bürgertelefon des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt auch seit gestern unter der Nummer 0395 57087 7777 schnell und unkompliziert Antworten auf häufig gestellte Fragen durch eine Telefonansage mit Auswahlverfahren. Die Bürgerinnen und Bürger können daher auch außerhalb der Sprechzeiten erfahren, was bei einem positiven Schnelltest oder PCR-Test zu tun ist, wer als enge Kontaktperson gilt und welche Regularien zur Quarantäne gelten. Natürlich ist auch eine persönliche Beratung am Bürgertelefon des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr weiterhin möglich. Die technische Unterstützung soll zu einer Entlastung der Corona-Hotline und zu kürzeren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger führen. Eine Vielzahl an Informationen ist zudem auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter der Rubrik „Corona“ abrufbar.
