Wegwerfkultur beenden und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen
Das EU-Parlament hat das "Recht auf Reparatur" beschlossen. Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands, sagt dazu:
"Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen - auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert."
"Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich. Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu einem Jahr nach der Reparatur gilt, können Verbraucher darauf vertrauen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen Regelungen fällt "weiße Ware" wie Kühlschränke oder Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen."
"Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den Verbraucher eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf Reparatur."
Ministerin Bernhardt begrüßt EU-Votum zu Recht auf Reparatur
„Es wird Zeit für das Recht auf Reparatur. Wir wollen nachhaltig leben und kämpfen gegen Verschwendung. Daher unternehmen wir alles, um Müll und Abfall zu vermeiden. Der Beschluss des EU-Parlaments zum Recht auf Reparatur ist nur zu begrüßen. Die umfangreichen rechtlichen Vorgaben lassen die Berge an Elektroschrott hoffentlich um einiges geringer werden. Zunächst werden Hersteller von bestimmten Haushaltsgeräten und Kommunikations- und Datenspeicherprodukten verpflichtet, diese Produkte reparierbar zu produzieren und Ersatzteile frei verfügbar zu machen. Die EU-Richtlinie listet auf, welche Produkte betroffen sind wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspüler. Ein besonders gutes Zeichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass die Richtlinie die Möglichkeit vorsieht, dass bei einer mangelbedingten Reparatur innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist sich diese Frist einmalig um ein Jahr verlängert. Die Richtlinie bietet aber auch die alternative Option für die Mitgliedstaaten, dass die Mängelgewährleistungsfrist auf insgesamt mindestens drei Jahre, anstatt wie derzeit auf zwei Jahre, ausgedehnt wird. Das bietet einen Anreiz für die Wahl der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gunsten einer Reparatur anstatt der Neulieferung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des EU-Parlaments.
Die Richtlinie muss jetzt noch von den EU-Mitgliedsstaaten im Rat offiziell genehmigt werden.