Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme wurde zum Teil des dritten Entlastungspakets. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet.
Diese Entlastungsmaßnahme soll nach dem Willen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Das würde für einen Durchschnittshaushalt eine Mehrbelastung von 270 Euro im Jahr bedeuten.
Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode: „Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“
Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.
