
Bei der Kreistagssitzung am Montag, den 03. Juli 2023, wurden die Beigeordneten Thomas Müller und Torsten Fritz von den Mitgliedern des Kreistags mit großer Mehrheit für weitere sieben Jahre in ihren Ämtern bestätigt.
Somit führt Müller auch weiterhin das Dezernat IV, bestehend aus dem Ordnungsamt, dem Veterinäramt sowie dem neu gegründeten Eigenbetrieb Rettungsdienst, während Torsten Fritz weiter die Geschicke des Bau-, Kataster-, sowie des Umweltamtes leitet.
Kai Seiferth, bisheriger Vize-Landrat, wurde vom Kreistag zum August dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die Position des direkten Stellvertreters des Landrats wird nun ausgeschrieben und soll voraussichtlich im Oktober neu besetzt werden.
Der Beigeordnete und 1. Stellvertreter des Landrates Herr Kai Seiferth wird mit Wirkung zum 01.08.2023 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Damit wird die Wahlstelle des Beigeordneten und 1. Stellvertreters des Landrates frei und ist neu zu besetzen. Gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises MSE wurde die Anzahl der Beigeordneten auf vier festgelegt. Die Wahl erstreckt sich gemäß § 117 Absatz 2 S. 7 Kommunalverfassung M-V zugleich auf die Funktion der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Landrates. Es ist beabsichtigt, die Wahl der / des Beigeordneten mit der Zuordnung des Geschäftsbereichs I und der Funktion der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Landrates am 16.10.2023 durchzuführen.
Bestellung von Herrn Niclas Tobien als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die Stelle „Betriebsleiter/in Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ öffentlich ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung sind 6 Bewerbungen eingegangen. Fünf Bewerber/innen wurden zu einem Vorstellungsgespräch geladen und vier haben teilgenommen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung war Niclas Tobien obsiegend. Gemäß § 5 Satz 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte werden zur Leitung des Betriebes eine Betriebsleiterin oder ein Betriebsleiter und eine Stellvertreterin oder Stellvertreter bestellt. Diese bilden die Betriebsleitung, vgl. § 5 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Sie werden im Einvernehmen mit dem Landrat durch den Kreistag bestellt, vgl. § 5 Satz 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte