
Die Mitglieder des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V. kamen am 27. April 2022 im Leea in Neustrelitz zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zusammen. Sie stimmten über eine neue Beitragsordnung ab. Diese sieht vor, dass für den Jahresbeitrag der Orte und Gemeinden zusätzlich ein Cent pro gewerbliche Übernachtung ausgehend vom Kalenderjahr 2019 erhoben wird. Dem Antrag stimmten die Mitglieder mehrheitlich zu. „Der Beschluss stellt einen wichtigen Zwischenschritt dar. Ziel muss es sein, in den kommenden Jahren gemeinsam die Strukturen unserer Urlaubsregion zu sichern und weiterzuentwickeln, um im deutschlandweiten Wettbewerb erfolgreich sein zu können. Dafür ist es notwendig den Verband auch finanziell zu stärken“, so Wolf-Dieter Ringguth Vorstandsvorsitzender des Verbandes.
Die erste Beitragserhöhung seit 15 Jahren wurde notwendig, um den Marketingetat fördermittelunabhängig zu stabilisieren. Derzeit realisiert der Tourismusverband eine Reihe zusätzlicher Aufgaben, die er bisher über Fördergelder (für Personal- und Sachkosten) finanziert. Dazu zählen Infrastrukturprojekte wie MÜRITZ rundum und dessen Erweiterung als Modellregion zu einem Angebot SEENPLATTE rundum, aber auch Spezialisierungen in Bereichen der Digitalisierung. In Regie des Verbandes wurde der Aufbau eines zentralen Datenmanagements und digitaler Medien vorangetrieben. Dienstleistungen für Weblösungen, Foto- und Textproduktionen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden mit eigenen Kräften anstatt mit externen Agenturen umgesetzt.
Diese Aufgaben sollen durch die Anpassung finanziell stabilisiert und erfolgreich fortgesetzt werden.

Außerdem soll mit der neuen Beitragsordnung eine höhere Gerechtigkeit geschaffen werden, da Orte mit wenigen Einwohnern, aber sehr vielen Übernachtungen, bisher einen sehr geringen Beitrag zahlten. Obwohl gerade diese Orte vom Verband als starkem Partner und dem Destinationsmarketing profitieren.
Die angepasste Berechnungsgrundlage wurde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Verbandsmitgliedern entwickelt, wie es 2020 einstimmig auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde auf der Mitgliederversammlung im November 2021 vorgestellt und anschließend auf Ortsebene beraten. Dabei wurde deutlich, dass der ursprüngliche Finanzierungsbedarf des Verbandes aktuell durch die kommunalen Vertreter nicht mitgetragen werden kann. Aufgrund dessen wurde vom Vorstand ein Alternativvorschlag als Zwischenschritt entwickelt und in der jetzt stattfindenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt. Dieser sieht entgegen der ursprünglichen Version einen bedeutend geringeren Betrag pro Übernachtung vor, so dass weitere Anstrengungen für eine höhere Basisfinanzierung erforderlich bleiben.