
Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) mehr gemeinsames Handeln und eine Verantwortungsgemeinschaft zur Bewältigung der Herausforderungen bei der medizinischen sowie zahnmedizinischen Versorgung gefordert.
„Es ist wenig zielführend, wenn die Selbstverwaltung nur mit dem Finger auf die Politik zeigt“, betonte Drese in ihrem Grußwort. Auf diese Weise entstünden keine konstruktiven Lösungsansätze. „Entweder haben wir eine Selbstverwaltung im niedergelassenen Bereich oder wir haben keine“, so Drese.
Drese machte deutlich: „Wenn es um die Bewältigung der Probleme bei der medizinischen sowie der zahnmedizinischen Versorgung geht, sitzen wir gemeinsam im Boot. Während der Sicherstellungsauftrag bei den Selbstverwaltungsgremien liegt, müssen Land und Kommunen die Rahmenbedingungen genau im Blick haben.“ Es ginge darum, dass junge Menschen sich dafür entscheiden, in MV und insbesondere in ländlichen Regionen sesshaft als Zahnärztinnen und Zahnärzte zu werden. „Wenn wir ausstrahlen, wie schlecht alles ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn keine Ärztin oder kein Arzt noch eine Praxis übernehmen wollen“, so die Ministerin.
Neben der Frage, wie der ländliche Raum für Studienabsolventen aus unserem Land attraktiver werden kann, wird es nach Ansicht von Drese in Zukunft noch wichtiger werden, ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und anzuerkennen. „Damit dies möglich ist, werden wir im Land sicherstellen, dass die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu absolvierenden Kenntnisprüfungen auch angeboten werden können. Es ist daher geplant, dass die Kenntnisprüfungen nach der zahnärztlichen Approbationsordnung des Landes ab dem nächsten Jahr von der Zahnärztekammer in Zusammenarbeit mit der Universität Greifswald angeboten werden“, sagte Drese.
Die Einführung einer Landeszahnärztequote hält Drese grundsätzlich für ein überlegenswertes ergänzendes Instrument zur Fachkräftesicherung. Allerdings stellte die Ministerin klar: „Um mit einer Vorabquote als Land selbst nach eigenen Kriterien Studienplätze zu vergeben, müssen vorher nachweislich andere Maßnahmen ohne Erfolg geblieben sein. Ganz einfach deshalb, weil die Bestenauslese nach Abiturnote einen hohen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Eine Landarztquote, die wir zu früh einführen, wird vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen“, sagte Drese.