
Seit dem 01. April 2022 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25 Euro Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild gibt das Land je Stück ebenfalls 25 Euro, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist, dass dem Amt für Veterinär und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper beseitigt wird.
Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ähnelt dem der (damaligen) „Pürzelprämie“. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten. Die als „Pürzelprämie“ bekannt gewordene Verwaltungsvorschrift tritt hingegen am 30.04. außer Kraft.
Proben vom krank erlegten oder verendet aufgefundenen Schwarzwild, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25,- € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit zwei Restriktionsgebiete:
- Marnitz/Redlin (LK LUP)
- Gebiet im südlichen Teil des LK Vorpommern-Greifswald (In diesem Fall liegt der ASP-Herd im Brandenburgischen Schwedt.)