Die Kultur des Abschieds befindet sich im Wandel. Immer mehr Menschen wünschen sich eine individuelle und persönliche Form der Bestattung, die das Leben des Verstorbenen widerspiegelt. Die Urnenbeisetzung bietet hierfür viele Möglichkeiten, wirft aber auch rechtliche Fragen auf.
Im Gespräch mit Daniel Mack, geschäftsführender Gesellschafter von Mementi Urnen, werden die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland beleuchtet.
Herr Mack, eine der häufigsten Fragen, die Angehörige bewegt: Darf man eine Urne in Deutschland einfach mit nach Hause nehmen, um einen ganz privaten Ort der Trauer zu schaffen?
Diese Frage berührt einen sehr emotionalen Wunsch, dem der Gesetzgeber in Deutschland klare Grenzen setzt. Grundsätzlich gilt hierzulande der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort, also meist einem Friedhof, beigesetzt werden muss.
Die Vorstellung, die Urne auf dem Kaminsims aufzubewahren, ist nach aktueller Rechtslage in den meisten Bundesländern nicht umsetzbar. Dieses Gesetz soll die Würde des Verstorbenen und die allgemeine Totenruhe sicherstellen und allen Hinterbliebenen einen zugänglichen Ort des Gedenkens ermöglichen.
Das zentrale Stichwort lautet also Friedhofszwang. Gibt es von dieser sehr strengen Regelung denn überhaupt Ausnahmen?
Ja, obwohl der Grundsatz fest verankert ist, hat sich das Bestattungsrecht in den letzten Jahren geöffnet und bietet durchaus individuelle Wege. Die bekanntesten Ausnahmen sind alternative Bestattungsformen, die eine Beisetzung außerhalb traditioneller Friedhofsmauern erlauben. Hierzu zählen vor allem die See- und die Waldbestattung, die gerade in naturverbundenen Regionen wie der Müritz immer mehr Zuspruch finden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Überführung der Urne ins Ausland in ein Land ohne Friedhofszwang. Das Bundesland Bremen hat zudem eine Sonderregelung geschaffen, die unter sehr strengen Auflagen das Verstreuen der Asche auf privaten Grundstücken erlaubt. Für Angehörige, die Urnen online kaufen möchten, ist es daher wichtig, die spätere Bestimmungsart bereits zu berücksichtigen.
Welche allgemeinen gesetzlichen Vorschriften müssen bei einer Urnenbeisetzung grundsätzlich beachtet werden, unabhängig vom gewählten Ort?
Der Prozess folgt einem klaren Ablauf. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine amtlich versiegelte Aschekapsel gefüllt. Diese Kapsel wird dann in die eigentliche Schmuckurne eingesetzt, welche die Angehörigen auswählen.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, weshalb sich Details zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern unterscheiden können. Der beauftragte Bestatter kennt die lokalen Vorschriften und sorgt für die Einhaltung aller Formalitäten. Wichtig ist, dass die Urne vom Krematorium bis zum Beisetzungsort lückenlos begleitet wird.
Wenn man an alternative Bestattungsorte denkt, stellt sich die Frage nach dem Material. Welche Anforderungen muss eine Urne beispielsweise für eine Waldbestattung erfüllen?
Das ist ein entscheidender Punkt, bei dem die Materialität der Urne im Mittelpunkt steht. Der Respekt vor der Natur und ihren Kreisläufen diktiert hier die Regeln. Für Erd- und Baumbestattungen sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen zugelassen. Diese bestehen meist aus Naturstoffen wie Holz, Flüssigholz (Arboform), Naturfaser oder unbehandelter Keramik und müssen die Eigenschaft besitzen, sich innerhalb einer festgesetzten Ruhezeit im Erdreich vollständig zu zersetzen.
Für eine Seebestattung werden spezielle Urnen aus Materialien wie Salzkristall oder Zellulose verwendet, die sich im Wasser auflösen. Im Gegensatz dazu muss eine Urne für ein Kolumbarium, eine oberirdische Urnenwand, besonders langlebig und witterungsbeständig sein. Hier eignen sich Werkstoffe wie Keramik, Metall oder Naturstein.
Welche Rolle spielt die Gestaltung der Urne bei der Trauerbewältigung und wie hat sich das Angebot hier verändert?
Die Urne ist weit mehr als nur ein Behälter. Sie ist das letzte Gefäß, ein Symbol für ein gelebtes Leben und ein zentrales Element des Abschieds. Früher waren Urnen oft sehr uniform, doch heute gibt es eine enorme Vielfalt an Formen, Farben und Materialien, die es ermöglichen, die Persönlichkeit des Verstorbenen zu ehren. Diese Individualisierung hilft vielen Angehörigen bei der Trauerarbeit, da sie einen sehr persönlichen und würdevollen Abschied gestalten können.
So können beispielsweise künstlerisch gestaltete Unikate ein Hobby oder eine Leidenschaft des Verstorbenen widerspiegeln, während schlichte und elegante Designs eher für einen zurückhaltenden Charakter sprechen. Es entsteht ein letztes, greifbares Andenken, das Trost spendet und die Erinnerung lebendig hält. Der Abschied wird dadurch zu einem bewussten Akt der Wertschätzung.