Wahlrecht zur Europawahl am 9. Juni 2024
Eintrag ins Wählerverzeichnis bis 19. Mai möglich
Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern rufen alle in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu auf, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihr Wahlrecht wahrzunehmen.
Zusammen mit Migrantenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen informieren die Integrationsbeauftragten EU-Bürgerinnen und -Bürger in den kommenden Wochen über die Möglichkeit, bei der Europawahl in Deutschland abzustimmen. „Eine breite Wahlbeteiligung ist wichtig für ein starkes und demokratisches Europa“, betonte am Donnerstag die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael.
Die Integrationsbeauftragten appellieren auch an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Dabei sei eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen wichtig und notwendig.
Mehr als 4,1 Millionen wahl-berechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedstaaten leben in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern sind Ausländerinnen und Ausländer mit polnischer Staatsangehörigkeit mit Abstand die größte Gruppe. Danach folgen Rumänien und Bulgarien.
Ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal.
Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.
Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Darunter sind auch ca. 300.000 potenzielle Erstwählerinnen und -wähler. Erstmalig können dieses Jahr auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.
Aufruf der Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern:
- Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Antirassismus
- Ansgar Lottermann, Abteilung Integration, Europa, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg
- Karl Straub, MdL, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
- Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
- Nadezhda Milanova, Leiterin Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte, Bremen
- Arne Dornquast, Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
- Katrin Hechler, Migrationsstaatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
- Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe
- Asli Sevindim, Leiterin der Abteilung Integration im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, NRW
- Miguel Vicente, Beauftragter für Migration und Integration der Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Sevim Kaya, Büro des Integrationsbeauftragten des Saarlandes
- Geert Mackenroth, MdL, Sächsischer Ausländerbeauftragter
- Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt
- Doris Kratz-Hinrichsen, Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
- Mirjam Kruppa, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz