Großveranstaltungen bis 31. August 2020 abgesagt
Mit Spannung und Hoffnung haben gestern Abend viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf die Rede und Erklärung zu den Corona-Einschränkungen durch die Bundeskanzlerin Angelika Merkel gewartet. In Mecklenburg-Vorpommern ergänzte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die neuen Regeln für MV. Wer auf große Lockerungen und Aufhebung der Kontaktsperre gehofft hat, der wurde herbe enttäuscht. Die Richtlinien zum weiteren Umgang mit COVID-19 müssen jetzt durch die Bundesländer beschlossen und umgesetzt werden. Hier die Regeln, die für Schulen, Restaurants, Hotels, Veranstaltungen, Sportstudios und den Handel gelten.
Bis zum 03. Mai 2020 werden folgende Einrichtungen geschlossen bleiben verboten:
- Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken
- Kinos, Theater, Konzertsäle, Museen und Messegelände
- Spielhallen und Spielbanken
- Bordelle und Vergnügungsclubs
- Frisöre
- Restaurants – mit Ausnahme beim Außerhausverkauf
- Kitas und Schulen (Abschlussklassen gehen früher in die Schulen)
folgende Aktivitäten bleiben bis vorerst 03. Mai 2020 verboten:
- Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienhäusern/Ferienwohnungen
- Treffen/Aktivitäten in Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Vereinen sowie Angebote der Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Busreisen mit touristischen Zwecken
- Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
- Sämtliche Großveranstaltungen bis einschließlich 31. August 2020
Geöffnet werden oder bleiben:
- Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte und Tierfachmärkte
- Apotheken, Physiotherapiepraxen, Logopädiepraxen, Drogeriemärkte, Sanitätshäuser
- Tankstellen
- Banken und Geldinstitute sowie Poststellen
- Handwerksbetriebe, Baumärkte, Gartenfachmärkte
- Zeitungsläden, Reinigungssalon, Wäscheservice
- Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche (hier besondere Hygienemaßnahmen)
- Buchhandlungen, Autohäuser, Fahrradhändler (Mindestabstand 1,50 Meter)
Weitere Einschränkungen gibt es beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bis zum 03. Mai 2020 bestehen. Verstöße werden weiter geahndet.
Anstehende Prüfungen in den Schulen (Abitur und Realschulabschluss) werden nach Plan umgesetzt. Ab 27. April 2020 beginnt der Unterricht für Abiturienten sowie für die Klassenstufen 10 und 11.
Eine grundsätzliche Maskenpflicht gibt es nicht. Der Grenzverkehr ist bis zum 03. Mai 2020 eingeschränkt.
Für die Müritzregion bedeutet das Verbot von Großveranstaltungen, das die Walpurgisnacht in Penzlin, das Volksfest in Malchow, das Müritzfest in Waren (Müritz), das Seefest in Röbel/Müritz, das Müritzfest in Rechlin, das Müritzschwimmen in Waren (Müritz) sowie sämtliche Dorffeste bis 31.08.2020 abgesagt sind.
Ab wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung zählt, wurde im Rahmen der Corona-Einschränkung noch nicht festgelegt.
