
„58 Frauen und Männer können sich nun Volljuristinnen und Volljuristen nennen. Mit der Übergabe ihrer Urkunden ist das Rechtsreferendariat für sie erfolgreich abgeschlossen. Dazu gratuliere ich herzlich und freue mich, dass fast 40 der Absolventinnen und Absolventen gemeinsam mit ihren Angehörigen dieses Ereignis im Goldenen Saal im Gebäude des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz feiern. Denn es gibt einen guten Grund zum Feiern. Denn die Durchschnittsnote des Prüfungsdurchgangs liegt bei 7,38 und ist somit der beste Durchschnitt seit fast fünf Jahren. Auch können wir einmal die Note ‚Gut‘ vergeben, neun Mal ein ‚Vollbefriedigend‘‘ und 29 Mal ein ‚Befriedigend‘. Das krönt auch die gute Leistung unserer Ausbilderinnen und Ausbilder“, sagt Justizministerin Bernhardt zur Übergabe der Zeugnisse zum Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
„Die berufliche Zukunft könnte kaum besser sein. Der juristische Nachwuchs wird in vielen Bereichen gebraucht. Schon heute fehlen an der einen oder anderen Stelle ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte, um die ausscheidenden Juristinnen und Juristen zu ersetzen. Und die Tendenz ist steigend. Dies gilt für die Justizverwaltungen, für die Rechtsanwaltschaft und Notariate und für die Behörden und Unternehmen. Wir wissen schon jetzt, dass Mecklenburg-Vorpommern seinen Bedarf mit den eigenen Referendarinnen und Referendare dauerhaft nicht decken können wird. Obwohl momentan die Situation durchaus gut ist. Allein in diesem Jahr haben in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 110 Referendarinnen und Referendare die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Aktuell sind nach diesem Durchgang insgesamt 283 Referendarinnen und Referendare in der Justiz beschäftigt. Das sind so viele wie lange nicht in unserem Land. Diese gute Entwicklung gilt es zu verstetigen. Die Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Daueraufgabe. Wichtige Meilensteine waren bislang die Erhöhung der Anwärtervergütung mit der Verbeamtung im Referendariat, die in einigen anderen Ländern nach unserem Vorstoß ebenso wiedereingeführt wird. Aber auch die Schaffung einer Ombudsstelle gehört dazu. Außerdem trägt die Möglichkeit, ab dem Jahr 2023 unter bestimmten Voraussetzungen das Referendariat in Teilzeit absolvieren zu können, zur Familienfreundlichkeit bei“, erklärt Ministerin Bernhardt weiter.