Familienvater baut mit 1,83 Promille einen Verkehrsunfall auf der B194

Gleich zwei Mal mussten Polizeibeamte am Donnerstag Alkoholsünder von den Straßen der Mecklenburgischen Seenplatte holen. Auf der B104 wurde ein Lkw-Fahrer Höhe Klein Helle mit 2,41 Promille von der Polizei gestoppt. Knapp zwei Stunden zuvor baute ein 37-jähriger Fahrzeugführer eines PKW Hyundai einen Unfall. Er hatte 1,83 Promille. Im Auto die beiden Kinder des Fahrzeugführers im Alter von vier und fünf Jahren.
Gestern gegen 21:40 Uhr teilte ein Zeuge der Polizei einen auf der B104 fahrenden LKW Scania mit Sattelaufliegen mit. Dieser fährt in Richtung Neubrandenburg und fällt durch eine sehr unsichere Fahrweise auf. Auf Höhe des Abzweiges nach Klein Helle konnte der LKW angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Hierbei stellten die eingesetzten Polizeibeamten des Autobahnpolizeirevieres Altentreptow Alkoholgeruch in der Atemluft des 61-jährigen, deutschen LKW-Fahrers fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,41 Promille. Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Ebenfalls am 30.07.2020 gegen 20:05 Uhr kam es auf der B194 zwischen den Ortschaften Basepohl und Demmin zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW. Die 33-jährige, deutsche Fahrzeugführerin eines PKW Citroen befuhr die B194 aus Richtung Basepohl kommend in Richtung Demmin. Direkt hinter ihr fuhr der 37-jährige, deutsche Fahrzeugführer eines PKW Hyundai. Mit im PKW Hyundai befanden sich die beiden Kinder des Fahrzeugführers im Alter von vier und fünf Jahren. Kurz hinter der Ortschaft Borrentin in einer Rechtskurve überholte der 37-jährige Hyundai-Fahrer die Citroen-Fahrerin. Hierzu wechselte er mit seinem Fahrzeug auf die linke Fahrspur. Beim Wiedereinordnen auf die rechte Fahrspur kam es zum seitlichen Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Dadurch verlor der 37-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam mit diesem nach rechts von der Fahrspur ab und überschlug sich mehrfach mit dem Fahrzeug. Anschließend kam der PKW Hyundai auf dem Dach liegen zum Stehen. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 37-jährigen Fahrzeugführers fest.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Da sich der Fahrzeugführer und die Kinder bei dem Unfall Verletzungen zuzog, wurde sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus nach Demmin gebracht. Dort wurde sie ambulant behandelt und es wurde eine Blutprobenentnahme zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im Blut bei dem 37-jährigen Fahrzeugführer entnommen. Während der Behandlung im Krankenhaus zeigte der verunglückte Fahrzeugführer im Beisein der Schwestern und Ärzte den Hitlergruß. Des Weiteren leistete er aktiven Widerstand während der Maßnahme der Blutprobenentnahme. Gegen ihn wurden Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet.